Zusammenfassung
Aufgabe einer Stiftung ist es, mit Hilfe eines vom Stifter dotierten Vermögens dauerhaft einen bestimmten Zweck zu verfolgen. Da Stiftungen grundsätzlich für die Ewigkeit errichtet werden, kommen sowohl der Vermögensausstattung als auch der Vermögensanlage besondere Bedeutung zu.
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Notes
- 1.
§ 80 Abs. 2 S. 2 BGB.
- 2.
Einzige Ausnahme: Die StiftungsGmbH ist eine „normale“ GmbH und benötigt daher auch den rechtsformabhängigen Mindestbetrag von 25.000 €.
- 3.
Bundesverband Deutscher Stiftungen: Zahlen, Daten, Fakten zum deutschen Stiftungswesen, 2012 (Mehrfachnennungen möglich).
- 4.
Zur aktuellen Anlagestrategie von Stiftungen Siehe: Haase – Theobald, Sicher ist nicht immer sicher, in: Stiftung & Sponsoring 04-2014, S. 30 f.
- 5.
Einzige Ausnahme ist das Stiftungsgesetz von Sachsen, dort wird ausdrücklich die reale Erhaltung des Stiftungskapitals verlangt.
- 6.
Vergl. hierzu § 5 Rn. 81.
- 7.
Seit einiger Zeit sind alle Eingrenzungen aus den Landesstiftungsgesetzen verschwunden, insbesondere überholte Vorgaben wie die der Mündelsicherheit (zuletzt noch im bayerischen Stiftungsgesetz bis 1995 vertreten) oder Beschränkungen bei Umschichtungen (bis 2004 mussten nach Rheinland-Pfälzischem Stiftungsgesetz Umschichtungen der Verwirklichung des Stiftungszwecks oder der Steigerung der Stiftungsleistung noch „dienlich“ sein). Hinzugekommen ist die Vorgabe der realen Kapitalerhaltung in § 4 Abs. 3 S. 1 Sächsisches Stiftungsgesetz.
- 8.
Die sog. prudent man rule war lange die vorherrschende Ansicht in der Vermögensverwaltung.
- 9.
Diese sog.prudentinvestorrule hat die prudent man rule abgelöst und ist Bestandteil der modernen Portfoliotheorie.
- 10.
Wird eine solche Strategie verfolgt, ist es wiederum sinnvoll, alle Einzelportfolios gesamthaft zu konsolidieren und das Risiko zu analysieren, um falls erforderlich gegensteuern zu können. Denn verfolgen mehrere Vermögensverwalter identische Anlagerichtlinien, ist die Gefahr relativ hoch, dass in einzelnen Anlageformen ein „Klumpenrisiko“ entsteht, weil jeder Vermögensverwalter diese spezifische Anlageform zwar in einem moderaten Rahmen vorhält, die Gesamtsumme aller aber das Gebot der Diversifikation verletzen kann.
- 11.
Unter Nachhaltigkeit wird allgemein eine Entwicklung verstanden, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, Gro Harlem Brundtland, 1987.
- 12.
So kam im Januar 2007 die Bill und Melinda Gates Foundation in die Kritik. Die Stiftung investiert unter anderem in Unternehmen, die wiederholt mit Ethikverstößen in Zusammenhang gebracht werden. Die Gates Foundation nahm diese Diskussion zum Anlass, ihre Vermögensanlage zu überprüfen.
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Wigand, K., Haase-Theobald, C., Heuel, M., Stolte, S. (2015). Vermögensausstattung und -anlage von Stiftungen. In: Stiftungen in der Praxis. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-06104-3_7
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Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden
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