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Ausgewählte aktuelle Trends in der Kommunalwirtschaft

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Zusammenfassung

Kommunale Wirtschaft – das ist nicht gleich öffentliche Wirtschaft oder Staatswirtschaft. Kommunale Unternehmen – das ist Bürgereigentum im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Gleichsetzung mit dem zumeist negativ besetzten Begriff Staatswirtschaft diffamiert die kommunale Wirtschaft.

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Notes

  1. 1.

    Naumann schreibt, es bestehe die Möglichkeit, mit kommunalen Unternehmen Städte zu entwickeln und führt weiter aus: „Die Potenziale kommunaler Unternehmen für die Realisierung von gesellschaftspolitischen Zielen sind jedoch auch damit verbunden, dass unterschiedliche Interessengruppen Ansprüche an kommunale Unternehmen formulieren. Dazu zählen: Strukturpolitische Ziele, sozialpolitische Ziele, haushaltpolitische Ziele, demokratiepolitische Ziele, beschäftigungspolitische Ziele, umweltpolitische Ziele, verbraucherpolitische Ziele, lokaler Zusammenhalt und Identifikation“ (Sandberg und Lederer 2011, S. 77).

  2. 2.

    Für die komplette kommunale Realisierung der wirtschaftlich zu erbringenden Leistungen der Daseinsvorsorge sprechen heute, im Jahr 2014, noch weit mehr Argumente. Stichworte sind unter anderem die erheblichen Synergiepotenziale bei einer engen horizontalen Vernetzung der Unternehmen, die Gewährleistung einer konsistenten strategischen Ausrichtung durch die kommunalen Eigentümer oder bessere Voraussetzungen für interkommunale Kooperationen.

  3. 3.

    Eigene Definition des Autors.

  4. 4.

    Nachfolgender Exkurs basiert auf einem Beitrag von Prof. Dr. Theobald, Chr. für „Der Kommunalpolitiker“, Ausgabe 2012, Punkt 15: Thema des Jahres 2012: Rekommunalisierung (Der Kommunalpolitiker 2012).

  5. 5.

    Vgl. hierzu: Handlungsempfehlungen für das Konzessionierungsverfahren durch den (DStGB) Deutschen Städte- und Gemeindebund (Dokumentation Nr. 97, Auslaufende Konzessionsverträge – Ein Leitfaden für die kommunale Praxis), 2010 in Zusammenarbeit mit BBH und BET.

  6. 6.

    Vgl. Theobald, Chr./Danner, W., EnWG Kommentar, Stand 2011, § 46 EnWG.

  7. 7.

    Vgl. hierzu die umfangreiche rechtswissenschaftliche Literatur in der zu den Themen Energie, Verkehr, Abfall und Wasser erscheinenden Zeitschrift InfrastrukturRecht (www.IR.beck.de) und der Zeitschrift für Neues Energierecht ZNER (www.ZNER.org).

  8. 8.

    Eine ausführliche „Gebrauchsanleitung“ enthält der Beitrag von Theobald (2009, S. 356 ff.).

  9. 9.

    Die im unmittelbaren Anschluss an den Konzessionierungszeitplan formulierten Anmerkungen wurden vom Autor des Buches formuliert.

  10. 10.

    Die Statistik zu den Genossenschaftsneugründungen wurde dem Autoren vom DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. am 1. April 2014 durch Frau Dr. Julia Voßhoff, stellvertretende Abteilungsleiterin Vorstandsstab, zur Verfügung gestellt. Die Zahlen zu den kommunalen Konzessionsübernahmen und Neugründungen von Stadtwerken hat Frau Elisabeth Mader, stellvertretende Pressesprecherin des Verbandes Kommunaler Unternehmen e. V. am 27. März 2014 zugearbeitet. Beiden sei an dieser Stelle für die Unterstützung gedankt

  11. 11.

    Über diese Korrelation sind sich alle Experten einig. Eine umfassende Bewertung verbietet sich aber schon deshalb, weil dafür die empirische Grundlage nicht ausreicht. Es muss aber zulässig sein, auch solche, den individuellen ökonomischen Interessen geschuldete Gründe zu nennen. Der Aufwuchs des Genossenschaftswesens ist jedenfalls nicht ausschließlich als Siegeszug der Gemeinwohlökonomie zu interpretieren.

  12. 12.

    Gemeint sind Kooperationen über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus, denn die optimalen Regionalstrukturen für eine möglichst effiziente Daseinsvorsorge sind im Regelfall nicht identisch mit den administrativen Strukturen.

  13. 13.

    Diese Entwicklungen werden sich zunächst in den definierten strukturschwachen Regionen mit den Schwerpunkten in Ostdeutschland, dem Saarland und großen Teilen der ehemaligen sogenannten „Zonenrandgebiete“ (vormalige westdeutsche Grenzregionen zur DDR) manifestieren, dann aber Zug um Zug auch zu einer gesamtdeutschen Realität werden.

  14. 14.

    In ihrem 2011 erschienenen Buch „Aufstand der Städte“ hat Petra Roth, seinerzeit Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main und Präsidentin des Deutschen Städtetages folgendes grundsätzlich ausgeführt: „Die Ansprüche an die Städte wachsen, allein die Gestaltungsspielräume der Kommunen werden ständig enger. Deswegen braucht dieses Land dringend eine Reform des Föderalismus, die der sich rasant verändernden Lage in der Republik gerecht wird und die auf die sich zügig wandelnde Realität zu reagieren vermag. Bund und Länder trauen sich nicht heran. Vielmehr halten sie die Städte knapp. So kann das nicht weitergehen. Schließlich sind die Metropolregionen mit ihren städtischen Zentren entscheidend, wenn es um die großen politischen Weichenstellungen im Zusammenhang mit dem demografischen und klimatischen Wandel geht. Auch wenn Politik heute über das Problem der sozialen wie politischen Partizipation nachdenkt, finden sich die Anknüpfungspunkte in den Städten und Gemeinden. Teilhabe lässt sich vor allem kommunal buchstabieren. Den Regionen gehört die Zukunft“ (Roth 2011, S. 9 f.).

  15. 15.

    Die Ausführungen zum Punkt 8.4 basieren auf der Berliner Erklärung des IWK- Institut Wissenszentrum Kommunalwirtschaft e. V. vom 18. Juni 2012 zum Thema „Horizontale kommunalwirtschaftliche Kooperationen. Objektive Erfordernisse. Status quo. Möglichkeiten zur Impulssetzung“.

  16. 16.

    Zu dieser Einschätzung kommt auch Ulf Papenfuß in seiner 2012 bei Springer Gabler erschienenen Dissertation „Verantwortungsvolle Steuerung und Leitung öffentlicher Unternehmen“: „Empirische Studien zur Struktur kommunaler Aufgabenerledigung sowie zu Anzahl und Rechtsformen öffentlicher Unternehmen belegen, dass ihre Relevanz in den letzten 25 Jahren erheblich gewachsen ist. Den hieraus resultierenden Risiken für die Daseinsvorsorge und die öffentlichen Haushalte muss die öffentliche Hand angemessen Rechnung tragen“. Vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung der öffentlichen Wirtschaft auch von den Gebietskörperschaften selbst als hoch eingeschätzt, wofür sich stellvertretend Ziffer 4.1.4 aus dem Public Corporate Governance Kodex von Frankfurt anführen lässt: „Die enorme Bedeutung der Beteiligungen für die finanzielle Lage der Stadt Frankfurt am Main und die Erfüllung ihrer Aufgaben macht ein noch aktiveres strategisches Steuern notwendig“ (Papenfuß 2013, S. 21 f.).

  17. 17.

    Der Autor ist Mitinitiator und Mitautor der Studie „Prämissen zur Erarbeitung von Regelwerken für die komplexe strategische und operative Steuerung der Kommunalwirtschaft im Maßstab einer kommunalen Gebietskörperschaft. Grundlegende Überlegungen für ein Pflichtenheft Kommunalwirtschaft und eine darauf basierende Handreichung für eine Einzelfallumsetzung“, die am 22. November 2012 in Potsdam erstmals öffentlich vorgestellt wurde. Die Autoren plädieren dafür, die eher unverbindlichen und appellativen Kodizes durch sogenannte Pflichtenhefte Kommunalwirtschaft zu ersetzen (Vgl. Dittmann et al. 2012, S. 55 ff.).

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Schäfer, M. (2014). Ausgewählte aktuelle Trends in der Kommunalwirtschaft. In: Kommunalwirtschaft. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-05839-5_8

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

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