Zusammenfassung
Die umfassenden Aufgaben der Stadterneuerung mit Stadtumbau und -sanierung bedurften, wie in Kapitel 2.0 zur historischen Stadterneuerungsdebatte des 19. und 20. Jh. herausgearbeitet wurde, immer der Intervention des Staates. Die Probleme konnten nicht von der Privatwirtschaft gelöst werden, und die erforderlichen Maßnahmen waren nur durch öffentliche Eingriffe und die finanzielle Beteiligung des Staates möglich. Hierzu mussten rechtlich abgesicherte Verfahren entwickelt und die notwendige finanzielle Basis zur Verfügung gestellt werden. Da ein nationales Gesetz in Deutschland fehlte, konnten über lokale Sondergesetze vereinzelt Projekte durchgesetzt werden (s. Kapitel 2.0). Im Schwerpunkt blieben aber durchgreifende Maßnahmen wegen des fehlenden einheitlichen und umfassenden Städtebaurechts eher die Ausnahme. Zudem mussten die finanziellen Mittel von den Gemeinden aufgebracht werden – entsprechend eng war der finanzielle Spielraum.
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Brandt, Hv., Schmitt, G. (2016). Recht, Verfahren, Förderung. In: Stadterneuerung. Basiswissen Architektur. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-05763-3_4
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