Zusammenfassung
Wenn eine Definition von Wissen sich aber nicht auf objektiv Gegebenes, Positives, stützen kann und sich auch aus der zugestandenen juristischen Restpositivität, dem Vertragstext, im konkreten Referendumszusammenhang nur faktische Informationen entnehmen lassen, woraus sich aber noch kein Wissen ergibt, das per se eine Haltung zum Abstimmungsgegenstand begründen könnte, welches Wissen wirkt dann? Welcher Wissensbegriff ist zu wählen? Die wiederholte rhetorische Frage nach dem Ursprung der in der Umfrageforschung erhobenen Meinung und des abgefragten Wissens der Probanden und die immer mitgelieferte – zumindest implizierte – Antwort, dass beides eben diskursbedingt sei und aus gesellschaftlichen Kommunikationsprozessen hervorgehe, hat bereits eine konstruktivistische Epistemologie angezeigt, zu der ich mich im Folgenden gewissermaßen ausdrücklich bekennen und auf der ich mein Untersuchungsvorhaben aufbauen möchte.
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Schünemann, W. (2014). Zu Ansatz und Methode. In: Subversive Souveräne. Theorie und Praxis der Diskursforschung. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-05709-1_2
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