Zusammenfassung
Im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Industrieprojektes werden systematisch und zielgerichtet die wirtschaftlichen Konsequenzen, die sich aus der Realisierung des Projektes ergeben, begutachtet. Derartige Investitionsrechnungen sind so angelegt, dass eine rechnerische Vergleichbarkeit mit anderen Kapitalanlagen möglich ist. Dabei stehen unterschiedlichste Verfahren zur Auswahl.
Grundsätzlich hat jeder Industriezweig, u. a. gemessen an der Marktsituation der jeweiligen Branche, recht unterschiedliche Renditen aus seinen Investitionen zu erwarten. Daraus leitet sich letztendlich ab, bei welcher erwarteten Rendite ein Projekt als realisierungswürdig angesehen wird oder nicht. Dabei gibt es wiederum branchenspezifisch große Unterschiede.
Das Kapitel gibt einen ausführlichen Überblick über wirtschaftliche Kennzahlen zur Bewertung von Immobilienprojekten. Darüber hinaus werden ausgewählte Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsbewertung vorgestellt und an Hand von Beispielen erläutert.
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Notes
- 1.
Schulte, K. W.; Bone‐Winkel, S.: Handbuch Immobilien‐Projektentwicklung, 2002 S. 54.
- 2.
Anm. d. Verf.: Unter gebundenem Kapital versteht man die Mittel eines Unternehmens, welche nicht sofort liquide sind, d. h. sie stehen zwar in der Unternehmensbilanz, sind jedoch nicht als Geldmittel verfügbar.
- 3.
Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Maklerhonorar etc.
- 4.
Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Maklerhonorar etc.
- 5.
Kosten für alle beweglichen oder ohne besondere Maßnahmen zu befestigenden Sachen, die zur Ingebrauchnahme, zur allgemeinen Benutzung oder zur künstlerischen Gestaltung des Bauwerks und der Außenanlagen erforderlich sind.
- 6.
Siehe auch § 22 ImmoWertV.
- 7.
Normalherstellungskosten des Jahres 2010 – als Bestandteil der Sachwertrichtlinie.
- 8.
Baukostenindex – veröffentlicht durch das Baukosteninformationszentrum der Deutschen Architektenkammern (http://www.baukosten.de).
- 9.
Vgl. Artikel 4.1.1 der Sachwert‐Richtlinie vom 5. September 2012.
- 10.
Gemäß „Renditedefinitionen Real Estate Investment Management“ der gif Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. vom Juni 2007 (veröffentlicht unter http://www.gif‐ev.de).
- 11.
Anm. d. Verf.: In der Praxis wird der Bruttomultiplikator auch oft das „X‐fache“ und daher häufig fälschlicherweise „Vervielfältiger“ genannt (da irreführend gegenüber dem Begriff „Vervielfältiger“ in der Verkehrswertermittlung).
- 12.
Quelle: BNP Paribas Real Estate GmbH, 2014.
- 13.
Nur in der II. BV, nicht aber in der ImmoWertV den Bewirtschaftungskosten zugeordnet.
- 14.
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2004. Sie basiert auf den Regelungen des § 27 II. Berechnungsverordnung sowie der Anlage 3 zur II. Berechnungsverordnung und löst diese als gesonderte Definition der Betriebskosten ab.
- 15.
Anm. d. Verf.: Im Flächenverbrauch sind für Tiefgaragenstellplätze Nutzflächen zwischen 15 m² und 18 m² sowie BGF zwischen 26 m² und 30 m² pro Stellplatz übliche Ansätze.
- 16.
Vgl. Kleiber, W.; Simon, J.: Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 2007, S. 1733.
- 17.
Anm. d. Verf.: Die Kennwerte der BKI inkludieren die Umsatzsteuer. Daher sind im Falle eines Vergleiches die BKI‐Werte um die Umsatzsteuer zu reduzieren.
- 18.
Capozza, D. R.; Helsley, R. W.: The Fundamentals of Land Prices and Urban Growth; Journal of Urban Economics No. 26, 1989, S. 300.
- 19.
Vgl. Koll‐Schretzenmayr, M.: Strategien zur Umnutzung von Industrie‐ und Gewerbebrachen, 2000, S. 45.
- 20.
http://www.gutachterausschuesse‐online.de/.
- 21.
http://www.gutachterausschuesse‐online.de/.
- 22.
www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/HTHN‐7U8AUA.DE.0 (Stand 05.01.2012).
- 23.
Vgl. Kleiber, W.; Simon, J.: Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 2007, S. 1144.
- 24.
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung) in der aktuellen Fassung von 2010.
- 25.
Richtlinie für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken (Wertermittlungsrichtlinie) in der aktuellen Fassung von 2006 (WertR 06).
- 26.
Vgl. White, D.; Turner, J.; Jenyon, B.; Lincoln, N.: Internationale Bewertungsverfahren für das Investment in Immobilien, 1999, S. 19.
- 27.
Vgl. Brinsa, T.: Nationale und Internationale Immobilienbewertung, 2007, S. 109.
- 28.
Anm. d. Verf.: Zu den Baunebenkosten gehören Aufgaben des Bauherrn wie Baubetreuung, vorbereitende Studien und Wertermittlungen, Architekten‐ und Ingenieurleistungen (in Deutschland gem. HOAI), Fachgutachten und Beratungen, aber auch Finanzierungs‐ und Zwischenfinanzierungskosten (als Komponente C F in Gl. 55 bereits separat ausgewiesen).
- 29.
ImmoWertV: Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung), in der aktuellen Fassung von 2010.
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Glatte, T. (2014). Monetäre Verfahren zur Projektbewertung. In: Entwicklung betrieblicher Immobilien. Leitfaden des Baubetriebs und der Bauwirtschaft. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-05687-2_7
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