Zusammenfassung
Die Strukturen für mehr Freiwilligkeit und Ehrenamt in der Gesellschaft bereitzustellen und für deren Nutzung und Etablierung zu werben sowie für eine Sensibilisierung des bereits bestehenden Engagements zu sorgen ist eine kommunale Aufgabe, die eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Finanzmitteln auf allen Ebenen voraussetzt. Aus kommunaler Sicht sind die temporäre Aufhebung der Kontingentierung beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) und die bedarfsgerechte Anpassung der finanziellen Ausstattung aller Freiwilligendienste eine Grundvoraussetzung für die Verankerung von diesen ehrenamtlichen Formaten in der Gesellschaft. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Arbeitsmarktneutralität in jedem Fall gewahrt bleibt und eine sichtbare Abgrenzung zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bzw. Instrumenten gegeben ist. Weiterhin ist für die Kommunen wichtig, dass es zu keinen Zuschusskürzungen in der Etablierungsphase kommt sowie in der pädagogischen Begleitung nach Möglichkeit die Differenzierung in U27 und Ü27 nicht mehr vorgenommen wird. Das BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben), als (kommunale) Zentralstelle, soll weiterhin bestehen bleiben, zukünftig sind bei der Platzvergabe neben dem „Windhundprinzip“ allerdings Alternativlösungen notwendig.
Nicole Wein-Yilmaz für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.
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Notes
- 1.
Es gibt unterschiedliche Formate bei den Jugendfreiwilligendiensten (FSJ, FÖJ, Europäischer Freiwilligendienst, weltwärts – entwicklungspolitischer Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, FSJ Kultur, kulturwärts – Freiwilligendienst des Auswärtigen Amtes in Kooperation mit der deutschen UNESCO-Kommission,u. a.). FSJ/FÖJ sind die bekanntesten und am häufigsten absolvierten Formate. Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text nur JFD oder FSJ/FÖJ genannt, gemeint sind immer alle Formen der JFD.
- 2.
FSJ plus: Für Jugendliche, die den Hauptschulabschluss bereits erlangt haben und bereits 18 Jahre alt sind, gibt es die Möglichkeit in Verbindung mit einem zweijährigen Freiwilligen Sozialen Jahr den Realschulabschluss zu erlangen. Bei diesem Modellprojekt wechseln sich sechswöchige Praxisblöcke mit FSJ-Tätigkeiten in der Einsatzstelle und sechs-wöchige Schulblöcke ab.
Literatur
BFDG. 2011. Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes, BGB I vom 28.04.2011: 687.
Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände. 2013. Bilanz und Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienst und der Freiwilligendienste. http://www.staedtetag.de/dst/inter/schwerpunkte/057839/index.html. Zugegriffen: 1. Nov. 2013.
Huth, S. 2013. Hintergrund, Ziele und Methoden der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG). In Voluntaris Zeitschrift für Freiwilligendienste, 139–143. Köln.
Huth, S., D. Engels, und E Aram. 2013. Präsentation erster Ergebnisse der Evaluation von Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendiensten. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode: 111–112.
Richtlinien des BMFSFJ zu § 17 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) vom 17.12.2013 in der Fassung vom 09.01.2013.
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Wein-Yilmaz, N. (2015). Freiwilligendienste aus Sicht der Kommunen. In: Bibisidis, T., Eichhorn, J., Klein, A., Perabo, C., Rindt, S. (eds) Zivil - Gesellschaft - Staat. Bürgergesellschaft und Demokratie, vol 44. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-05564-6_13
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