Zusammenfassung
Unter einer Verschmelzung ist die Übertragung des gesamten Vermögens eines oder mehrerer Rechtsträger auf einen anderen Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zu verstehen. Für die Übertragung des Vermögens wird den Anteilseignern des oder der übertragenden Rechtsträger im Wege des Anteilstausches eine Beteiligung am übernehmenden Rechtsträger gewährt. Die gesellschaftsrechtliche Verbundenheit des Vermögens und der Anteilseigner des oder der übertragenden Rechtsträger wird aufgelöst. Durch den Anteilstausch setzt sie sich aber im größeren Rahmen des übernehmenden Rechtsträgers fort. Der oder die übertragenden Rechtsträger gehen gem. § 2 UmwG durch Auflösung ohne Abwicklung unter.
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Brähler, G. (2014). Kapitel II: Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften. In: Umwandlungssteuerrecht. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-05511-0_2
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