Zusammenfassung
Die Auslagerung von internen Unternehmensfunktionen („Outsourcing“) ist heutzutage in vielen Bereichen üblich und keineswegs neu. Allseits bekannte Beispiele sind etwa die Auslagerung der Personalbuchhaltung, der IT und der Logistik. In diesen Fällen werden regelmäßig vormals intern erledigte Aufgaben an ein externes Dienstleistungsunternehmen vergeben, häufig (aber nicht immer) unter Übernahme von sächlichen und personellen Ressourcen. Echte Auslagerungen einer bestehenden Rechtsabteilung sind aber nach wie vor selten. Öffentlich bekannt geworden ist etwa der Fall der Juristen der Heidelberger Druckmaschinen AG, die ihre bislang als Angestellte des Unternehmens erbrachten Beratungsleistungen nunmehr als externe Rechtsanwaltskanzlei erbringen.
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Notes
- 1.
Siehe hierzu den Artikel „Inhouse im Freien“ in JUVE Rechtsmarkt 12/2005, S. 46–50.
- 2.
„Outsourcing der Rechtsberatung ist nicht für alle Unternehmen vorteilhaft“, JUVE Rechtsmarkt 12/2005, S. 49.
- 3.
Für die nachfolgende Darstellung sind Verallgemeinerungen unumgänglich. Das hier gezeichnete Bild des externen und des internen Anwalts ist keinesfalls repräsentativ, sondern dient nur der plakativen Darstellung der Unterschiede. Unbestritten sind die althergebrachten Vorstellungen zunehmend im Umbruch und die hier zugrunde gelegten Vorurteile bei zahlreichen internen und externen Rechtsanwälten nicht berechtigt.
- 4.
Ob diese Aussage immer zutreffend ist, darf bezweifelt werden. Der gute (interne oder externe) Anwalt kann unter verschiedenen Aspekten durchaus wertschöpfend tätig sein. Siehe hierzu auch den Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Carsten Reimann zum „Legal Management“ in diesem Buch.
- 5.
Auf die diversen Liberalisierungstendenzen und die durch das Rechtsdienstleistungsgesetz seit 2008 eingeführten Änderungen soll hier nicht weiter eingegangen werden.
- 6.
Insbesondere der Bundesrechtsanwaltsordnung.
- 7.
Nach einer Studie werden in nur 39 % der Fortune-150 Unternehmen sowohl externe als auch interne Anwaltskosten den jeweiligen Fachabteilungen weiterbelastet; 22 % stellen nur die externen Kosten in Rechnung, siehe II. Otto – Henning General Counsel Benchmarking Report 2007 „Organisation und Strategie der Rechtsabteilung im Fokus von Qualität und Effizienz“, S. 98.
- 8.
Immerhin haben viele Unternehmen eine Rechtsberatungsrichtlinie eingeführt, nach der regelmäßig alle Rechtsangelegenheiten einschließlich der externen Vergabe durch die Rechtsabteilung gesteuert werden (66 % der Befragten im II. Otto – Henning General Counsel Benchmarking Report 2007, S. 60).
- 9.
Laut der Studie II. Otto – Henning General Counsel Benchmarking Report 2007 wird bei über 70 % der Unternehmen die Rechtsabteilung auch bei der Mandatierung externer Kanzleien eingebunden.
- 10.
§ 46 Abs. 1 BRAO.
- 11.
II. Otto – Henning General Counsel Benchmarking Report 2007, S. 95.
- 12.
II. Otto – Henning General Counsel Benchmarking Report 2007, S. 95.
- 13.
II. Otto – Henning General Counsel Benchmarking Report 2007, S. 134 f.
- 14.
Nach der „azur-Umfrage“ 2011 (s. www.juve.de/azur oder www.azur-online.de) etwa budgetieren Großkanzleien wie Hogan Lovells 1.450 h in den ersten beiden Jahren, dann 1.800 h, Clifford Chance 1.800 h, CMS Hasche Sigle 1.650 bis 1.700 h, Baker McKenzie 1.600 h im ersten Jahr und danach 1.800 h, Taylor Wessing 1.600 h.
- 15.
II. Otto – Henning General Counsel Benchmarking Report 2007, S. 20.
- 16.
BSG vom 3. 4. 2014 – B 5 RE 13/14 R; B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R; Medieninformation des BSG Nr. 9/14 und Terminsbericht des BSG 14/14 unter: www.bundessozialgericht.de.
- 17.
siehe etwa Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16. 4. 2014 „Syndikusanwälte zahlen in die Rentenkasse“.
- 18.
Etwa die Übertragung der gesamten Prozessabwicklung durch die Deutsche Bank auf eine externe Kanzlei, vgl. http://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/2010/09/prozesse-deutsche-bank-lagert-litigation-auf-noerr-aus.
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Dorndorf, M. (2015). Die ausgelagerte Rechtsabteilung. In: Lenz, T. (eds) Die Rechtsabteilung. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-05370-3_8
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