Zusammenfassung
In der Einschätzung europäischer Geschlechterpolitik ist der wissenschaftliche Diskurs bis heute gespalten. Sehen die einen in den zahlreichen Gleichstellungsnormen und Richtlinien eine Legitimationsform supranationaler Machtausübung zur Realisierung demokratischer Geschlechterverhältnisse, erkennen andere etwa in dem Gender-Mainstreaming-Programm eine neoliberale Politikstruktur mit verwaltungsökonomischer Stoßrichtung. Die Zusammenführung der europäischen Geschlechterpolitik mit der Konsolidierung supranationaler Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitiken im Amsterdamer Vertrag scheint die Unversöhnlichkeit beider Positionen aufzuheben. Der Beitrag zeigt, inwiefern die Verbindung der politisch-juridischen mit einer ökonomischen Rationalität gouvernementale Regierungsstrategien begründet, die zur Neuformation von Geschlechterverhältnissen in den nationalen Mitgliedstaaten führen.
Die Postdemokratie ist die Regierungspraxis und die begriffliche Legitimierung einer Demokratie nach dem Demos, einer Demokratie, die die Erscheinung, die Verrechnung und den Streit des Volkes liquidiert hat, reduzierbar also auf das alleinige Spiel der staatlichen Dispositive und der Bündelung von Energie und gesellschaftlichen Interessen (Jacques Rancière 2002, S. 111)
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Notes
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Rechtssache (Rs.) 26/62, Entscheidungssammlung (Slg.) 1963, 1– van Gend&Loos. Allerdings kommt die unmittelbare Anwendung der EU-Richtlinien durch die nationalen Gerichte erst dann in Betracht, wenn die nationalen Rechtssetzungsorgane die bis zum Ende der in der jeweiligen Richtlinie festgelegten Umsetzungsfrist nicht gehandelt haben.
- 2.
Die OMK wurde im Kontext der Initiativen zur Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) in den späten 1990er Jahren entwickelt und in der Lissabon-Strategie verstetigt. Als Ausgangspunkt ist das Weißbuch zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung aus dem Jahre 1993 der Europäischen Kommission zu sehen.
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Dies erfolgt auf der Grundlage von insgesamt drei Elementen: bezogen auf die a) Subsidiarität anhand zentraler Vereinbarungen von Rahmendaten und -zielen (benchmarking) und wechselseitiger Überwachung der Ergebnisse, hinsichtlich der Grundsätze von b) „Flexicurity“ mit Blick auf die Möglichkeit wechselseitigen Lernens und dezentraler Vorgehensweisen und gemessen an der c) Legitimität durch die Beteiligung der Tarifvertragsparteien, regionale Körperschaften, Zivilgesellschaft/NGOs, Firmen fokussieren (Kreimer 2010; Maurer 2003).
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In den Gouvernementalitätsvorlesungen 1978 und 1979 am Collège de France entwickelte Foucault (2001, 2004a, b) einen neuen Begriff des Regierens, mit welchem eine neue Perspektive auf die Theoretisierung der Gesellschaft und des modernen Staates verbunden ist. In Zusammenhang damit versteht er Gouvernementalität als „Prinzip und Methode der Rationalisierung der Regierungsausübung“ (Foucault 2004a, S. 436), die in Form von spezifischen Praktiken des Regierens erfolgt.
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Hartz I und II trat am 1. Januar und 1. April 2003 in Kraft. Die Gesetze zielten auf bessere Rahmenbedingungen für eine rasche und nachhaltige Vermittlung von Arbeitssuchenden in Arbeitsverhältnisse sowie für neue Beschäftigungsfelder. Hartz III wurde ein Jahr später, am 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt, hier ging es um eine Reform der Strukturen in der Bundesagentur für Arbeit (BA), die vormals Bundesanstalt für Arbeit hieß. Hartz IV gilt als Kernstück der Arbeitsmarkt- und Sozialreform. In Kraft seit 1. Januar 2005 zielt das Gesetz auf die Reform der subsidiären (nachrangigen) Leistungen, indem die beiden vormals getrennten Unterstützungssysteme der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengeführt wurden zur Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitsuchende.
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Maßnahmen dazu umfassen etwa die Aufhebung der rechtlichen Trennung zwischen ArbeitnehmerInnen und Selbstständigen, die Ausdehnung der Sozialversicherungspflicht auf abhängige und kleine Selbständige, den Aufbau privater Zusatzversicherung bei Einschränkung paritätischer Beitragsfinanzierung, die stärkere Steuerfinanzierung in Bezug auf die Sozialversicherung sowie die Einführung einer allgemeinen Grundsicherung.
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Die Teilzeitarbeit von Frauen stieg in Deutschland von 37 % im Jahr 2009 auf 45 % im Jahr 2010 an. Bei Männern im gleichen Zeitraum von 5 % (2009) auf 10 % (2010). Insgesamt hat sich die Teilzeitquote seit 1991 verdoppelt. 2004 waren von den fast 11 Mio. Teilzeitbeschäftigten 75 % weiblich. Die starke Zunahme bei der Teilzeitbeschäftigung verteilt sich etwa gleich auf reguläre Teilzeit und Mini-Jobs (Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes/Bundesagentur für Arbeit).
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Generell bedeutet Teilzeitarbeit weniger Lohn, schlechtere soziale Absicherung, eingeschränkte Weiterbildungsmaßnahmen und begrenzte Karrierechancen. Hinsichtlich der Folgen unterscheidet Clarissa Rudolph (2005/2006, S. 244) zwischen Individualisierung von Erwerbslosigkeit und Existenzsicherung, Familialisierung von Solidarität und der Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen.
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Laut den aktuellen Erhebungen von Eurostat stiegt die Armutsgefährdungsquote für Frauen und Männer unter 65 Jahren sowohl in allen EU-Ländern, als auch in Deutschland beständig an. Demnach betrug die Quote im Jahr 2011 in der EU 23,2 % und 30,5 % in Deutschland. Für Frauen und Männer über 65 Jahre sank die Quote in der EU leicht von 23,5 % (2010) auf 23,2 % (2011) in der EU, wohingegen sie in Deutschland von 19,8 % (2010) auf 21,8 % (2011) anstieg. Bezogen auf die Geschlechtsunterschiede in der Armutsgefährdungsquote lag die Quote von Frauen über 65 Jahren in der EU 2011 insgesamt bei 25,5 % (2010: 25,8 %) und in Deutschland bei 24,3 % (2010: 21,9 %) gegenüber 16,7 % (2010: 15,3 %) von Männern sowohl in der EU als auch in Deutschland.
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Wilde, G. (2015). Supranationale Gouvernementalität: Zur Neuordnung des Verhältnisses von Recht, politischer Herrschaft und demokratischen Geschlechterverhältnissen. In: Abbas, N., Förster, A., Richter, E. (eds) Supranationalität und Demokratie. Staat - Souveränität - Nation. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-05335-2_5
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