Zusammenfassung
Die Wiederherstellung einer föderalen Staatsorganisation nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland durch die Alliierten schloss nicht nur an eine entsprechende Staatstradition an, sondern war auch eine Maßnahme zur Demokratiesicherung nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur. Teilweise wurden alte Ländergrenzen wieder hergestellt, teilweise wurden die Grenzen neu gezogen. Entscheidend war aber, dass bei der Wiederherstellung an bekannte Strukturen angeknüpft werden konnte. Ähnlich wurde auch 1990 bei der Wiedereinrichtung der fünf neuen Bundesländer verfahren. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es unterschiedlich weit reichende Vorstellungen über den angemessenen Grad der Föderalisierung. Die Rechts- und Politikwissenschaft hat mit einigen griffigen Beschreibungen wie „verkappter Einheitsstaat“ und „unitarischer Bundesstaat“ dazu beigetragen, ein relativ zentralistisches Bild des Bundesstaates zu zeichnen. Demgegenüber nimmt Deutschland auf dem Föderalismus-Index von Lijphart (zusammen mit Australien, Kanada, der Schweiz und den USA) mit 5.0 den höchstmöglichen Wert ein, ebenso auf dem Bikameralismus-Index (4.0). Dies spricht für eine vergleichsweise starke Institutionalisierung föderaler Strukturen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland. Wie kann dieser widersprüchliche Befund erklärt werden?
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Krumm, T. (2015). Deutschland: kooperativer Föderalismus. In: Föderale Staaten im Vergleich. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-04956-0_8
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