Zusammenfassung
Grundlage einer bundesstaatlichen Ordnung ist eine (geschriebene) Verfassung, die das Zusammenspiel der Akteure und Institutionen zwischen den Ebenen regelt und Anweisungen für die politische und rechtliche Lösung von Konflikte gibt. Da es bei föderaler Gewaltenteilung allgemein um die Teilung von Macht bzw. Kompetenzen zwischen souveränen Staaten in einem Bund geht, ist eine geschriebene Bundesverfassung und ein sie auslegendes Gericht grundlegend. Auch die Gliedstaaten haben meist eigene Verfassungen, deren Inhalte sich aber an den Vorgaben der Bundesverfassung orientieren müssen. Die Verfassungen der Gliedstaaten werden durch die Parlamente oder direkt durch die Bevölkerung legitimiert und bei Bedarf auch geändert. Im Unterschied dazu haben devoluierte Einheiten in Einheitsstaaten keine eigene Verfassung, sondern lediglich Statuten bzw. einfache Gesetze, auf deren Inhalt der Zentralstaat einen erheblichen Einfluss hat.
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Notes
- 1.
Zur niedrigeren Wahlbeteiligung bei Regional- und Europawahlen vgl. a. das Konzept der second order elections nach Reif und Schmitt (1980).
- 2.
„Die entsprechenden Bestimmungen waren in der Regierungsvorlage ursprünglich nicht vorgesehen, sondern wurden erst im Verfassungsausschuß von der ÖVP beantragt und auch nur mit ÖVP-Stimmen beschlossen“ (Haller 1991, S. 181).
- 3.
„Im Gegensatz zum Reihen und Streichen ist die Vorzugsstimme einfach zu handhaben und bringt auch wesentliche Erleichterungen bei der Auszählung der Stimmzettel. Da zur Ermittlung der Wahlpunkte keine komplizierten mathematischen Verfahren notwendig sind, kann der Wähler schon im Vorhinein abschätzen, wie viele Stimmen (absolut) ein Vorzugsmandat ‚kostet‘“ (Haller 1991, S. 187 f.).
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Krumm, T. (2015). Teilbereiche der vergleichenden Föderalismusforschung. In: Föderale Staaten im Vergleich. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-04956-0_5
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