Zusammenfassung
Der Lagebericht stellt einen wesentlichen Bestandteil der Rechenschaftslegung im Rahmen der nach außen gerichteten Informationspflichten eines Unternehmens dar. Als rechtlich und funktional eigenständiges Rechnungslegungsinstrument dient er der Vermittlung ergänzender Informationen, die sich nicht aus Bilanz, GuV und Anhang erkennen lassen. Da der Jahresabschluss aufgrund abbildungsverzerrender Konventionen in den Rechnungslegungsnormen und von Abbildungsspielräumen nur in begrenztem Umfang aussagefähig ist, soll der Lagebericht Entscheidungshilfen für die Adressaten hinsichtlich der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und der Entwicklung des Unternehmens geben. Der Lagebericht enthält neben der Rechenschaft über vergangene Sachverhalte ebenso Informationen über die Zukunftsaussichten mitsamt der Risiken und Chancen. Der daraus abgeleitete Lageberichtszweck der Informationsvermittlung wird insbesondere dadurch erreicht, dass die Aufstellung des Lageberichts im Gegensatz zum Jahresabschluss unabhängig von den informationshemmend wirkenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erfolgt.
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Mühlbauer, M. (2014). I. Einleitung. In: Die Qualität der Lageberichterstattung von DAX-Konzernen. BestMasters. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-04594-4_1
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