Zusammenfassung
Seit 2003 wird über die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen diskutiert. Der grundlegende Ansatz der unter dem Begriff „Reform der Eingliederungshilfe“ geführten fachpolitischen Diskussion, dass sich das Leistungsrecht an der Leitvorstellung der inklusiven Gesellschaft orientieren und deren Umsetzung unterstützen muss, trifft aber auch für die Leistungen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zu. Wie die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist sie auf eine Verbesserung der Möglichkeiten zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ausgerichtet. Entwicklungen in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wirken sich deshalb, insbesondere wenn sie zu strukturellen Veränderungen führen, auch auf die Hilfe für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten und damit auf die Wohnungslosenhilfe aus.
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Lippert, J. (2014). Zur Bedeutung der Diskussion zur Reform der Eingliederungshilfe für die Wohnungslosenhilfe – Verlagerung der Steuerungsverantwortung und verstärkte Wirksamkeitskontrollen. In: Keicher, R., Gillich, S. (eds) Wenn Würde zur Ware verkommt. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-04443-5_5
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