Zusammenfassung
Kinder können zwar bereits situativ begrenzt Verantwortung tragen, doch da sich ihre Fähigkeiten erst noch entwickeln, sind sie noch nicht in der Lage, in vollem Sinne für sich selbst Rede und Antwort zu stehen (vgl. Kapitel 6). Diese besondere Verantwortlichkeit der autonomen Person wurde im letzten Kapitel über eine Auseinandersetzung mit Arendts Rede von einer zweiten Geburt als doppelte Daseinsverantwortung eingeführt. Dass es sich dabei um eine doppelte Verantwortlichkeit handelt, da sie zugleich retrospektiv und prospektiv ist, macht sie zur Selbstverantwortung im Sinne der ersten vollen Verantwortlichkeit des Menschen. Zusätzlich zu seiner Selbstverantwortung können dem Einzelnen ab jetzt auch spezifischere Verantwortlichkeiten durch das Tragen verschiedener Rollen zugeschrieben werden, denen jedoch prinzipiell die doppelte Daseinsverantwortung zugrunde liegt und „Verantwortung steht und fällt mit der Selbstverantwortung, die jeder notwendig für sich selbst übernimmt“ (Gerhardt 1999, S. 287).
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Sombetzki, J. (2014). Die doppelte Daseinsverantwortung – Selbstverantwortung als Metaverantwortung für die normativen Kriterien. In: Verantwortung als Begriff, Fähigkeit, Aufgabe. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-04250-9_8
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