Zusammenfassung
Ist die verbreitete Larmoyanz gerechtfertigt, wenn die liberalen Geister (Clubgüter), die einst zum primären Zweck gemeinwohlpolitischer Optimierung gerufen wurden, nun nicht mehr zu vertreiben sind? Das Ausgangsszenario: Der EuGH steht als nicht-kooperativer Akteur vor einem nur suboptimal lösbaren Dilemma, das er allerdings mit liberalem Impetus aufzulösen hat. Aus systemtheoretischer Sicht öffnet sich zur wohlfahrtspolitischen Maximierung das nationale System, während das europäische System geschlossen bleibt. Ausgangspunkt ist der Unionsvertrag, der mit überwiegend liberal gewichteten Politiken (Grundsätze) zugleich auch normative Elemente ausweist wie den Struktur- und Agrarfonds, die Entgeltsgleichheit, den Arbeitsumweltschutz, den Umweltschutz, die Entsende-Richtlinie mit der Akzeptanz von Lohn- und Arbeitsbedingungen im Zielland oder die Beibehaltung des gesundheitspolitischen Territorialprinzips zum Budgetschutz der sozialen Leistungsträger. Beide Elemente zusammen erzeugen durch Konsens aller kooperativ agierenden Mitgliedstaaten einen paretianischen Vertrag. Das heißt: Ein Zustand (Vertrag) ist dann optimal im Sinne des Pareto-Kriteriums, wenn sich niemand mehr verbessern kann, ohne dass sich jemand verschlechtert. Als zweifellos die zentrale Zielgröße im europäischen Integrationsraum gilt die „Vollendung des Binnenmarktes“, die mittels neoklassisch organisierter Grundsätze realisierbar ist. Eine binnenmarktliche Vollendung darf als trade creation unter Ausschluss jeglicher trade diversions definiert werden. Ein Zielkonflikt zwischen neoklassischen und normativen Effekten wird im Binnenmarkt in dem Augenblick manifest, wenn die liberal genährten Clubgüter und insbesondere die Wanderungsfreiheit und damit grundlegende Güter der EU in ihrem Konsum beschränkt werden.
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Notes
- 1.
Zur Messung der Binnenmarktintegration (EU-Integrationsindex) siehe die wirtschaftswissenschaftliche Studie von Renate Ohr und Jörg König (2012).
- 2.
Genomik: Wechselwirkung der Gene.
- 3.
Abgeleitet vom römischen Feldherr Fabius. Fabian Society leitet sich vom „Fabianischen Sozialismus“ ab. Fabian Society gilt als institutioneller Pionier zur Gründung der Labour Party.
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Zapka, K. (2014). Fazit: Die Tragik der Trade-offs und der nicht-kooperative EuGH. In: Der Europäische Gerichtshof. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-03947-9_8
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