Zusammenfassung
Um diese Frage zu beantworten, wurde in Kapitel C.1 das KMD-Konzept als Bewertungsgrundlage eingeführt. Als besonders wichtig wurde hierbei die Funktionsfähigkeit der Fortschrittsprozesse herausgestellt.
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Notes
- 1.
Vgl. für eine Erklärung des Konzeptes die Ausführungen In Kapitel C.1.
- 2.
Dem nachfolgenden Textabschnitt liegen die Ausführungen in Ahlert, D./Schefer, B. (2012), S. 34 ff. sowie Ahlert, D. (2011), S. 77 ff. zugrunde (die Vorlage hierzu wurde vom Verfasser dieser Arbeit erstellt). Die Ausführungen reichen bis zum Absatz beginnend mit „Demgegenüber steht der in dieser Arbeit…“ auf Seite 199.
- 3.
So rufen Kartelle regelmäßig nachfolgend gelistete Störungen hervor (vgl. hierzu und im Folgenden die Indizien des KMD-Kartellchecks bei Lorenz, C. (2006), S. 292 ff.): Markträumunasprozess: Die Preise verändern sich nur gelegentlich und dann gleichgerichtet, da der marktliche Preismechanismus durch abgestimmtes Parallelverhalten außer Kraft gesetzt wird. Aufgrund der Tendenz zu Überkapazitäten überwiegen außerdem Überangebotsphasen. Renditenormalisierunasprozess: Kartelle sind bewusst zu dem Zweck angelegt, Ihren Mitgliedern Kartellrenten und Überrenditen zu bescheren, welche einen funktionierenden Renditenormallslerungsprozess außer Kraft setzen. Darüber hinaus fällt der Kapazitätsaufbau In Kartellen häufig zu hoch aus, der Kapazitätsabbau hingegen zu gering, da Grenzbetriebe nicht von selbst aus dem Wettbewerb ausscheiden. Übermachterosionsprozess: Die Konzentration auf kartellierten Märkten liegt zumeist außerhalb eines tolerierbaren Bereichs, so dass Vermachtungstendenzen zu konstatieren sind, die funktionierende Strukturvariationen durch Markteintritte verhindern. Produkt- und Verfahrensfortschrittsprozess: Horizontale Hardcore-Preiskartelle können negative Auswirkungen auf die Innovatlonstätlgkelt In einer Volkswirtschaft entfalten, da aufgrund eines abgeschwächten Wettbewerbs die Notwendigkeit innovativer Bemühungen nicht mehr besteht bzw. stark abgeschwächt Ist, Grenzbetriebe nicht aus dem Wettbewerb ausscheiden und damit Trägheit In den eigenen Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen die Folge ist.
- 4.
In Folge überhöhter und starrer Preise könnte der Markträumungsprozess als gestört angesehen werden, da Preisvariationen nicht mehr in ausreichendem Maße stattfänden. Überrenditen basierten dann nicht mehr auf Nachfrageüberhängen bzw. Kapazitätsengpässen, sondern wären das Ergebnis monopolähnlicher Anbieterstrukturen. Die Renditenormalisierung könnte daher ebenfalls nicht wie auf freien Märkten funktionieren.
- 5.
Vgl. hierzu und im Folgenden nochmal Kapitel B.1.
- 6.
Vgl. hierzu und im Folgenden Ahlert, D. (2011), S. 85 ff.
- 7.
Ahlert, D. (2011), S. 86 ff.
- 8.
Explizit als Wunsch geäußert in HA3_108; HE1_45; HE3_28; HE4_264; HE5_80; HE8_75. Vgl. dazu auch nochmal die Ausführungen in Kapitel E.1.
- 9.
Es darf nicht vergessen werden, dass Preisbindungsfreiheit nicht mit einer Verpflichtung der Unternehmen zur Preisbindung gleichzusetzen ist. So lassen sich diverse, betriebswirtschaftliche Bedenken gegen die Installation der Vertikalmaßnahme anbringen (vgl. hierzu Horst, J.-P. (1992), S. 121 ff.). Ein Händler der vorliegenden Untersuchung in der Lebensmittelbranche gibt z. B. zu Bedenken, dass Preisbindung auch negativ auf die Ergebnissituation der Markenartikelhersteller wirken könnte: „Wenn wir so ein Beispiel mal nehmen: Milka Schokolade bekäme jetzt eine Preisbindung für 79 Cent. Dann kommt Milka mit einer Erhöhung der Werksabgabepreise. Er müsste dann ja sagen: ‚lch erhöhe jetzt auch den Abgabepreis an den Konsumenten. Dann ist der jetzt 89 Cent.‘ Dann sagt der Händler: ‚Ok, wunderbar, jetzt habe ich Platz für eine qualitativ hohe Handelsmarke, die setze ich dazwischen mit 69 Cent.‘ Das ist ja gar nicht im Interesse der wenigen A-Marken Hersteller. Weil sie würden sich ja innerhalb der Category selbst schaden.“ (HA3_138)
- 10.
Explizit als Wunsch geäußert in HA1_6; HA1_33; HA2_111; HA3_108; HA4_27; HA4_161-165; HA5_92; HE1_49; HE4_152; HE5_82; UE2_183-205.
- 11.
Vgl. hierzu Horst, J.-P. (1992), S. 252 ff.
- 12.
Horst, J.-P. (1992), S. 264.
- 13.
Vgl. Horst, J.-P. (1992), S. 265 ff.
- 14.
Darüber hinaus bestünde auf einem Markt für Preisbindungszertifikate – entgegen der Aussagen von Horst, J.-P. (1992), S. 275 f. – wohl doch die Gefahr einer Verdrängung von unliebsamen Konkurrenten durch marktstarke Unternehmen: Diese könnten den Preis für das Recht auf Preisbindung in die Höhe treiben, da die Vertikalmaßnahme gemäß der Ergebnisse in Kapitel E sehr wohl die von Horst in Frage gestellte Funktion des Bestandsschutzes übernehmen kann.
- 15.
Vgl. Kapitel A.2.2.
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Schefer, B. (2013). Schlussbetrachtung. In: Das Verbot der vertikalen Preisbindung. Unternehmenskooperation und Netzwerkmanagement. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-03582-2_6
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Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden
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