Zusammenfassung
Interpreten versuchen, das Grundgesetz als den rechtlichen Plan für das gute Leben des Staates zu deuten. Das gilt für seine demokratischen Legitimationserfordernisse, für die rechtsstaatlichen und föderalen Organisationsstrukturen sowie für die Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte. Die Verfassung gibt Staatsziele vor, von der Menschenwürde bis zu den Garantien für Ehe und Familie, vom äußeren Frieden über die innere Sicherheit bis zur sozialen Sicherheit. Prämisse ist ein holistisches Verständnis der Verfassung. Doch das ist eine Projektion der Theorie, nicht aber ein Bild des Grundgesetzes, das nur eine Teil- und Rahmenordnung abgibt. Seine Normen schaffen in ihrer Summe noch keinen vollständigen, abgeschlossenen Plan des Gemeinwohls. Sie enthalten Elemente eines solchen Plans, überaus wichtige sogar. Doch diese ergeben noch kein ganzheitliches Leitbild. Ein solches mag die Verfassungsdogmatik a posteriori herstellen, ein Ganzes, in dem alle allgemeinen Belange, mit oder ohne Verfassungsrang, geschrieben oder ungeschrieben, eine Zieleinheit bilden, Wertungswidersprüche sich versöhnen und ungleiche Normgewichte zur Balance finden.
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Isensee, J. (2014). Idee hinter der geschriebenen Verfassung. In: Gemeinwohl und öffentliches Amt. Otto von Freising-Vorlesungen der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-03472-6_7
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