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Part of the book series: Studien zur Europäischen Union ((SZEU,volume 9))

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Zusammenfassung

Der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon stellt den aktuellen vertragsrechtlichen Meilenstein des Integrationsprozesses dar. Gleichzeitig beendete dieser auch ein mehr als ein Jahrzehnt umfassendes „Reformstakkato“ (Hänsch 2004: 321), welches die politischen Schwierigkeiten einer Durchsetzung der – im Zuge der Aufgabenausweitung und der Erweiterungspolitik der Europäischen Union notwendig gewordenen – vertragsrechtlichen Reform der institutionellen Architektur und die Hürden für eine formale Fortentwicklung des Vertragsrechts in einer EU mit einer zunehmenden Zahl von Mitgliedstaaten deutlich gemacht hat.

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Notes

  1. 1.

    Vertrag von Lissabon, ABl. C 306 vom 17.12.2007, S. 1 ff.

  2. 2.

    Erklärung Nr. 23 zum Vertrag von Nizza, ABl. C 80 vom 10.03.2001, S. 85-86.

  3. 3.

    Ebd., S. 85.

  4. 4.

    Europäischer Rat (Laeken) vom 14.-15.12.2001, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, S. 2-9.

  5. 5.

    Ebd., S. 4.

  6. 6.

    Europäischer Konvent (Brüssel), Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa vom 18.07.2003 (CONV 850/03).

  7. 7.

    Vertrag über eine Verfassung für Europa, ABl. C 310 vom 16.12.2004, S. 1 ff.

  8. 8.

    Europäischer Rat (Brüssel) vom 16.-17.06.2005, Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Ratifizierung des Vertrags über eine Verfassung für Europa, S. 2.

  9. 9.

    Europäischer Rat (Brüssel) vom 15.-16.06.2006, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Ziffer 47.

  10. 10.

    Informelles Treffen der Staats- und Regierungschefs (Berlin) vom 24.-25.03.2007, Erklärung anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge. Vgl. auch die Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Festakt am 25.03.2007 (Merkel 2007).

  11. 11.

    BVerfG – 2 BvE 2/08, BVerfGE 123, 267 – Lissabon.

  12. 12.

    Siehe für einen Kurzüberblick über die wichtigsten Entwicklungsschritte auch Schäfer/Wessels (2009: 357 f.; 2011: 371 f.) und Schäfer (2010).

  13. 13.

    So der Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso auf der Pressekonferenz zum ersten Tag der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel am 29.10.2009.

  14. 14.

    Siehe zu diesen und den anschließenden Überlegungen auch Schäfer (2010).

  15. 15.

    Vertrag von Lissabon, ABl. C 306 vom 17.12.2007, S. 1 ff., hier S. 3.

  16. 16.

    Die Zurückhaltung zur Frage der Weiterentwicklung des Vertragswerks ist jedoch keinesfalls so zu verstehen, dass der europäische Integrationsprozess mit dem Vertrag von Lissabon bereits seinen vertragsrechtlichen Endzustand erreicht hätte und somit die Finalitätsfrage beantwortet wäre. Davon ausgehend, dass es sich bei der europäischen Integration um einen dynamischen Prozess handelt, bilden Vertragsänderungen wie der Lissabonner Vertrag vielmehr Meilensteine, die den Ist-Zustand des Integrationsprozesses vertragsrechtlich markieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen für künftige Vertiefungs- und Erweiterungsschritte schaffen.

  17. 17.

    Für einen Überblick zu den jeweils in den Mitgliedstaaten geführten Debatten siehe Eschke/Malick (2006).

  18. 18.

    Europäischer Rat (Brüssel) vom 01.-02.03.2012, Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion.

  19. 19.

    Gleichwohl sah die Neufassung mit der Einführung des Zustimmungsverfahrens auch eine verstärkte demokratische Absicherung der Rechtsetzung nach Artikel 352 AEUV vor und beinhaltete ferner Ausnahmebereiche, wie insbesondere die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.

  20. 20.

    BGBl. I 2009, S. 3022.

  21. 21.

    Die ursprünglich für die Erfassung von Europäisierungsprozessen im europäischen Mehrebenensystem entwickelten Begriffe top down und bottom up (u. a. Featherstone/Radaelli 2003; Cowles et al. 2001; Lodge 2006) werden in dieser Arbeit genutzt, um die wechselseitige Impulsgebung zwischen der vertragsrechtlichen Entwicklung und der Vertragspraxis zu konzeptionalisieren (vgl. Wessels 2003a: 43).

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© 2013 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Schäfer, V. (2013). Einleitung. In: Die Flexibilitätsklausel im europäischen Integrationsprozess. Studien zur Europäischen Union, vol 9. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-03414-6_1

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