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Interessensvertretung beim Rat der Europäischen Union

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Lobbying in der Europäischen Union
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Zusammenfassung

Die EU-Mitgliedstaaten sind zentrale Akteure im EU-Gesetzgebungsprozess. Dabei ist diese entscheidende Rolle in der europäischen öffentlichen Meinung wenig präsent. Aber: Die EU kann im Grunde nur das machen, was die Mitgliedstaaten zulassen, deswegen ist der Rat ein sehr starker Akteur. Alle 28 Mitgliedstaaten haben die Doppelrolle Akteur und Adressat inne. Mitgliedstaaten sind aber nicht immer beides gleichzeitig, sondern je nach Interessenslage und Politikbereich einerseits mehr auf der Adressatenebene, andererseits mehr auf der Akteursebene einzuordnen. Die Komplexität der Entscheidungsfindung nahm durch die Aufnahme jedes neuen EU-Mitgliedstaates zu, wodurch sich auch die Anzahl der Akteure exponentiell erhöht hat. Wie der Einfluss auf den Entscheidungsfindungsprozess seitens der Mitgliedstaaten optimiert werden kann, hängt von der Qualität der Zusammenarbeit zwischen der Hauptstadt und den Ständigen Vertretungen sowie von den involvierten Stellen ab. Mehr Wissen über die Funktionsweise der EU würde zu mehr Verständnis über die Rolle der Mitgliedstaaten als „Lobbyisten“ nationaler Interessen führen.

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Notes

  1. 1.

    Die Autorin verwendet die Begriffe Interessensvertretung und Lobbying synonym. Lobbying ist laut Fischer (2005, S. 107) der „Versuch der Beeinflussung von Entscheidungsträgern durch Dritte.“

  2. 2.

    Siehe Doc 12111/1/13, REV 1, POLGEN 129 vom 10. Juli 2013, Verzeichnis der Vorbereitungsgremien des Rates, Anlage I.

  3. 3.

    Siehe Doc 12111/1/13, REV 1, POLGEN 129 vom 10. Juli 2013, Verzeichnis der Vorbereitungsgremien des Rates, Anlage III.

  4. 4.

    Die Antici-Gruppe ist ein vorbereitendes Gremium des AStV II und wurde 1975 eingerichtet. Es wurde nach dem Italiener Paolo Massimo Antici, dem Initiator der Gruppe, benannt. Sie soll bei der Überprüfung der Tagesordnung für den AStV II technische Einzelheiten regeln und im Vorfeld der eigentlichen AStV II Sitzung die Positionen der Mitgliedstaaten ausloten. Bei den Sitzungen des AStV II schreibt der „Antici“ den Bericht. Den Vorsitz in der Antici-Gruppe führt jenes Land, das die Ratspräsidentschaft innehat.

  5. 5.

    Die Mertens-Gruppe ist ein vorbereitendes Gremium des AStV I, wurde 1993 eingerichtet und ist nach dem ersten Vorsitzenden der Gruppe, dem Belgier Vincent Mertens de Wilmars, benannt. Ähnlich wie bei der Antici-Gruppe überprüfen auch hier die „Mertens“ in ihrer Gruppe die Tagesordnungen der Sitzungen des AStV I und loten im Vorfeld aus, welche Delegationen noch Vorbehalte bei einzelnen Punkten der Tagesordnung haben. Der „Mertens“ verfasst in Zusammenarbeit mit den Attachés die Berichte über die AStV I Tagungen. Den Vorsitz in der Mertens-Gruppe führt jenes Land, das die die Ratspräsidentschaft innehat.

  6. 6.

    Sollte dennoch eine Quasi-Aussprache erfolgen, spricht man von „falschen“ B-Punkten.

  7. 7.

    Beschluss 2009/937/ EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zu Änderung seiner Geschäftsordnung.

  8. 8.

    Protokoll (Nr. 6) Über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger Stellen und Dienststellen der Europäischen Union in: Konsolidierte Fassungen des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2010/C 83/01).

  9. 9.

    Belgien hat hier ein eigenes Rotationssystem eingeführt, bei dem die „Vorsitze“ der jeweiligen Region halbjährlich wechseln.

  10. 10.

    Beim sogenannten „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“, vor dem EU-V „Mitentscheidungsverfahren“ oder „Kodezisionsverfahren“ genannt.

  11. 11.

    Deshalb nimmt der Hohe Vertreter an den Tagungen des Europäischen Rates teil.

  12. 12.

    Art. 18 EU-V.

  13. 13.

    Siehe beispielsweise das gemeinsames Arbeitsprogramm der Irischen, Litauischen und Griechischen Ratspräsidentschaft, Doc 16694/12, vom 3. Dezember 2012.

  14. 14.

    Dokument 15304/06, Beschluss des Rates zur Festlegung der Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat.

  15. 15.

    Es gibt nämlich Dossiers, die verschiedene Politikbereiche und sogar Ratsformationen tangieren und dann entschieden werden muss, welcher Rat über das Dossier entscheidet und sich dadurch die Zuordnung in die entsprechende Ratsarbeitsgruppe ableitet.

  16. 16.

    Solche Dossierlisten werden auch am Ende einer Ratspräsidentschaft aktualisiert und sind dann sozusagen eine Leistungsbilanz der Präsidentschaft, die aufzeigt, bei wie vielen Dossiers substanzielle Fortschritte gemacht wurden. Diese Ergebnislisten sind aber nicht vergleichbar, weil sie vom Zyklus der anderen EU-Institutionen abhängen. Beispielsweise hat es eine Ratspräsidentschaft während einem EP-Wahljahr wie Griechenland 2014 strukturell schwieriger, Rechtsakte zu beschließen.

  17. 17.

    Lobbying meint hier eine Strategie, in der Lobbyisten versuchen, Entscheidungsträger für ihre Sache zu gewinnen. Das kann auf lokaler, regionaler, nationaler oder internationaler Ebene stattfinden (vgl. Panke 2012, S. 129).

  18. 18.

    Bei Redaktionsschluss dieses Beitrages läuft mit der griechischen Ratspräsidentschaft das gemeinsame Arbeitsprogramm am 30. Juni 2014 aus. Vergl. dazu Doc 17426/12 vom 7. Dezember 2012: The future Irish, Lithuanian and Greek presidencies – 18 months programme of the Council (1 January 2013–30 June 2014).

  19. 19.

    Das Thema Mittelmeer ist nun wieder während der griechischen Ratspräsidentschaften in der ersten Jahreshälfte 2014 ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt.

  20. 20.

    Im Folgenden wird exemplarisch das österreichische Prozedere dargestellt.

  21. 21.

    Sitzungen des Rates können vorbereitende Gremien wie Ratsarbeitsgruppen, Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter oder Sitzungen des EU-Ministerrates sein.

  22. 22.

    Ausnahme sind jene außenpolitischen Ratsarbeitsgruppen, die seit dem Vertrag von Lissabon unter dem Vorsitz des Europäischen Auswärtigen Dienstes abgehalten werden. Ebenso der Rat Außenbeziehungen (der vom Hohen Vertreter) geleitet wird.

  23. 23.

    BGBl I Nr 57/2010 sowie BGBl I Nur 113/2011.

  24. 24.

    Bei Beschlüssen, bei denen der Rat nicht auf Basis eines Kommissionsvorschlages agiert, ist die Schwelle sogar noch höher: Hier sind 72 % der Mitgliedstaaten (21) die 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, erforderlich, um eine qualifizierte Mehrheit zu erreichen.

  25. 25.

    European Commission – IP/13/1252 13/12/2013.

  26. 26.

    Grünhage (2007, S. 116) nennt das Beispiel eines US-AStV I- Dialoges zum Thema „Lärmemissionen von Flugzeugen“ stattfand. Bei diesem Gespräch, das nur „informativen Charakter“ hatte, wurde sehr wohl seitens der US-Experten versucht, die Positionen im AStV I zu beeinflussen.

  27. 27.

    Daten von Eurostat 2011.

Literatur

  • Buholzer, René. (1998). Legislatives Lobbying in der Europäischen Union: Ein Konzept für Interessengruppen. Stuttgart: Haupt.

    Google Scholar 

  • Fischer, Klemens H. (2005). Lobbying und Kommunikation in der Europäischen Union (2. vollständig überarbeitete Aufl.). Berlin: BWV.

    Google Scholar 

  • Grünhage, Jochen. (2007). Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten – ein Blick hinter die Kulissen von Politikberatung in Brüssel. In Steffen Dagger & Michael Kambeck (Hrsg.), Politikberatung und Lobbying in Brüssel. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

    Google Scholar 

  • Panke, Diana. (2012). Lobbying institutional key players: How states seek to influence the european commission, the council presidency and the european parliament. Journal of Common Market Studies, 50(1), 129–150.

    Article  Google Scholar 

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Dondi, M. (2014). Interessensvertretung beim Rat der Europäischen Union. In: Dialer, D., Richter, M. (eds) Lobbying in der Europäischen Union. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-03221-0_7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-03221-0_7

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-03220-3

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