Wer sich mit dem Gedanken befasst hat, ob er gegen einen Verwaltungsakt Einspruch einlegen soll, der hat sich zwangsläufig auch die Frage gestellt, was zu tun ist, damit das Finanzamt sein Anliegen als Einspruch wertet und eine Überprüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes vornimmt.

In der Abgabenordnung findet man hierzu eine ganze Reihe von Vorschriften, die es für einen erfolgreichen Einspruch zu beachten gilt. Da man hier leicht den Überblick verlieren kann, findet sich folgender Merksatz in zahlreichen Kommentierungen wieder:

Der Einspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist.

Was sich hier bereits zeigt: das Einspruchsverfahren untergliedert sich in zwei Prüfungsschritte, der Zulässigkeit und daran anschließend die Begründetheit des Einspruchs.

Während es bei der Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs eher auf formelle Dinge ankommt, wie z. B. ob der Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist eingelegt wurde und ob er den Formvorschriften entspricht, geht es bei der Prüfung der Begründetheit darum, darzulegen, weshalb der angefochtene Verwaltungsakt aus Sicht des Einspruchsführers fehlerhaft ist.

FormalPara Tipp

Wenn Sie daher einen erfolgreichen Einspruch einlegen möchte, sollten Sie diese zwei Schritte beachten und mit der Zulässigkeitsprüfung beginnen. Denn die beste Einspruchsbegründung ist am Ende vergebene Liebesmühe, wenn Ihr Einspruch nicht zulässig ist, weil Sie die Einspruchsfrist versäumt haben.

FormalPara Wichtig

Das Einspruchsverfahren immer zuerst mit der Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs beginnen!