Zusammenfassung
Wie für eine ganze Reihe zentraler Termini Kants, die von juristischem Ursprung sind, so gilt auch für seine Charakterisierung des Menschen als »Bürger zweier Welten«, dass es sich bei ihr nicht um eine bloße Metapher, sondern um einen Hinweis auf die strukturelle Eigenart der Vernunft handelt. Als Vernunftwesen gehören wir nach Kant einem »Reich der Geister« an, in dem es keine Untergebenen, sondern nur Oberhäupter gibt und das wesentlich durch ein von uns selbst gegebenes Gesetz konstituiert ist. Autonomie bedeutet präzise, dass wir diesem von uns selbst gegebenen Gesetz unterworfen sind, es also als Grund unseres Handelns zu den Naturgesetzen als den ohnehin gültigen Erklärungsfaktoren noch hinzutritt.
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Schweidler, W. (2014). Kant: Menschsein als Bürgertum. In: Der gute Staat. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-03127-5_8
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