Prüfungsinhalt Grundsätze der Beschäftigung
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Zusammenfassung
Die Grundlage einer Beitragspflicht in der Sozialversicherung ist die Beurteilung, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht. Eine Ausnahme hierzu bildet lediglich die Künstlersozialversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Sachverhalt der Versicherungspflicht aufgrund einschlägiger Rechtsprechungen des Bundessozialgerichts (BSG), des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und den tatsächlich im Betrieb bestehenden Verhältnissen.
Das Entstehen der Sozialversicherungspflicht setzt zunächst das Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses gegen Arbeitsentgelt voraus. Ein Schwerpunkt wird hierbei auf die persönliche und auf die wirtschaftliche Abhängigkeit gelegt. Die einzelnen Prüfungen zu diesen Voraussetzungen sind im Kapitel „Anfrageverfahren zur Feststellung der Sozialversicherungspflicht“ erläutert. Eine weitere Bedingung zur sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung ist die Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland (Territorialitätsprinzip § 3 SGB IV) und somit der Beschäftigungsort des Arbeitnehmers (§§ 9, 10 SGB IV), die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers spielt hierbei keine Rolle. Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip sind durch eine begrenzte Auslandsbeschäftigung (Ausstrahlung) bzw. trotz Inlandsbeschäftigung durch über- bzw. zwischenstaatlichem Recht (Einstrahlung) möglich. Weitere Ausnahmen in einzelnen Sozialversicherungszweigen sind bei den entsprechenden Personengruppen dargestellt.