Zusammenfassung
Die Ziele, deren Erreichung durch die Geschäftsplanung möglichst sichergestellt werden soll, wurden der Geschäftsleitung vom Gesellschafter und dann weiter den planenden Organisationseinheiten von der Geschäftsleitung quasi in einem Top down-Prozess vorgegeben, gegebenenfalls auch in einem Vereinbarungsprozess. Die dezentral und zentral durchgeführte Geschäftsplanung führt zu ersten Planergebnissen je Organisationseinheit und damit auch für das Gesamtunternehmen, die quasi in einem Bottom up-Prozess von den fachlich zuständigen Planern über den Verantwortlichen der Organisationseinheit für die Geschäftsleitung erarbeitet wurden. Häufig erfüllen die ersten Planungsergebnisse nicht alle Zielvorgaben; dann setzt ein iterativer Planabstimmungsprozess zwischen Geschäftsleitung und den verantwortlichen Organisationseinheiten ein: das sogenannte Gegenstromverfahren.
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Nagl, A. (2014). Iterative Plananpassungen zur Erreichung der Zielvorgaben/-vereinbarungen. In: Der Businessplan. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-02152-8_28
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