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Die Felder berufliche Ausbildung und Arbeit – Exklusionsmechanismen

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Zusammenfassung

Gesellschaftliche Modernisierungsprozesse und damit zusammenhängend erhebliche Wandlungen im Feld der Arbeit haben in den vergangenen Jahrzehnten zu einer drastischen Benachteiligung Geringqualifizierter geführt, zu denen mehrheitlich Abgängerinnen und Abgänger der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen zählen.

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Notes

  1. 1.

    Im Kontext der International Standard Classification of Education (ISCED) zählen diejenigen zu den Geringqualifizierten, die auf der sechs Level umfassenden Systematisierung über Level zwei nicht hinauskommen. In Deutschland gehören dazu die Personen, deren höchster Abschluss ein Realschlussabschluss darstellt und die keine Berufsausbildung vorweisen können. Diejenigen, die über keinen Hauptschulabschluss verfügen – also der Großteil der Abgängerinnen und Abgänger der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen –, werden in Level eins eingestuft (vgl. Känel u.a. 2008, 22).

  2. 2.

    So konnte bspw. um 1970 ein Fünftel der Sonderschülerinnen und Sonderschüler im Anschluss an ihre Schulzeit ohne Hilfe direkt eine Lehre in einem anerkannten Beruf aufnehmen (vgl. Biermann 2008, 24).

  3. 3.

    Nicht einbezogen sind Orientierungsstufe, Freie Waldorfschule und Förderschule, was an dieser Stelle der Arbeit vernachlässigt werden kann, da es um die grundsätzlichen Effekte der Bildungsexpansion geht.

  4. 4.

    Im Kontext von Bewerbungsprozessen kann soziales Kapital spezifiziert werden: „Das soziale Kapital eines Arbeitskraftanbieters (Bewerber, Mitarbeiter) besteht aus seinem Netzwerk an ‚Beziehungen‘, das er einsetzt, um seinen Arbeitsmarktnutzen zu maximieren, sprich: einen (besseren) Job zu bekommen“ (Runia 2002, 15).

  5. 5.

    Der Begriff „sekundärer Arbeitsmarkt“ darf in diesem Kontext nicht verwechselt werden mit dem Begriff des „zweiten Arbeitsmarkts“ (Stein 2009, 16), innerhalb dessen Beschäftigungs möglichkeiten für Menschen bereitgestellt werden, die mutmaßlich keine Erwerbschance auf dem (primären und sekundären) Arbeitsmarkt haben.

  6. 6.

    „Unter sozialer Mobilität versteht man die Bewegungen von Menschen zwischen sozialen Positionen aller Art“ (Hradil 1999, 373). Bourdieu unterscheidet zwischen Vertikal- und Transversalverlagerungen: „Bei erstem finden Auf- und Abstieg innerhalb eines Feldes bzw. innerhalb einer dominierenden Kapitalsorte statt (z.B. der Sohn eines Volksschullehrers wird Gymnasiallehrer). Bei Transversalverlagerungen geht es um einen Übergang in ein anderes Feld bzw. zu einer anderen dominierenden Kapitalsorte bzw. Kapitaluntersorte“ (Fuchs-Heinritz/König 2005, 174).

  7. 7.

    Zur Kritik an Werkstätten für behinderte Menschen siehe Doose (2009, 258).

  8. 8.

    Schülerinnen und Schüler der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen haben die Möglichkeit, einen Abschluss zu erlangen, der dem Hauptschulabschluss nach Klasse neun gleichwertig ist. Hinsichtlich ihrer Qualifizierungsmöglichkeiten bleiben sie damit auf jeden Fall auf einem niedrigeren Niveau als der vollwertige Hauptschulabschluss nach Klasse zehn: „(1) Schülerinnen und Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und die Schule vor der Klasse 10 verlassen, erhalten ein Zeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. (2) Die Klasse 10 führt zum ‚Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen‘. (3) In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss“ (AO-SF, § 30).

  9. 9.

    Eine Übersicht über die differenzierte Angebotsstruktur des Übergangssystems in NRW findet sich bei Euler/Reemtsma-Theis (2010, 43ff.).

  10. 10.

    „Sammelbegriff, der schulische, betriebliche und außerschulische berufsbezogene Fördermaßnahmen der Träger, Akteure und Institutionen umgreift“ (Bojanowski/Eckardt/Ratschinski 2005, 11).

  11. 11.

    „Deutschland gehört (…) zu den Staaten, in denen Personen mit einfachem Bildungsgrad besonders von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Innerhalb der EU lag die Erwerbslosenquote für diesen Personenkreis nur in der Slowakei und der Tschechischen Republik noch höher“ (Bundeszentrale für politische Bildung 2009b, 2; vgl. auch Statistisches Bundesamt 2006).

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© 2013 Springer Fachmedien Wiesbaden

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van Essen, F. (2013). Die Felder berufliche Ausbildung und Arbeit – Exklusionsmechanismen. In: Soziale Ungleichheit, Bildung und Habitus. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-01618-0_4

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