Zusammenfassung
Der Autor beschäftigt sich in dem Beitrag mit dem Verhältnis von Staat und Familie hinsichtlich des Legitimationsproblems sozialpädagogischer und sozialstaatlicher Eingriffe. Dabei wird anhand des Pflegekinderbereichs in der Schweiz und mittels theoretischer Überlegungen zu Privatheit und Öffentlichkeit das Spannungsverhältnis zwischen Familie und staatlichen Institutionen untersucht. Gegenstand des Beitrags ist unter anderem, dass Eingriffe in die als autonom angenommene Privatheit von Familien legitimationsbedürftig sind. Dieses Legitimationsdefizit lässt sich über die Erhöhung kommunikativer Rationalität bearbeiten, wird hingegen über die Einführung standardisierter Verfahren im Rahmen von Professionalisierungsbestrebungen zusehends problematisch. Es wird thesenartig dargelegt, inwiefern es durch die Professionalisierung des Pflegekinderbereichs letztlich zu einer Reduktion der Beziehungen zwischen den beteiligten Akteuren kommt.
Die theoretischen Ausführungen und empirischen Hinweise in diesem Beitrag basieren auf meiner Dissertation, welche sich mit dem Thema „Pflegefamilien zwischen Privatheit und Öffentlichkeit“ beschäftigt und in Arbeit ist.
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Notes
- 1.
Der Verfassungsartikel zur Familienpolitik und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde am 3. März 2013 mit einer Mehrheit von 54,3 % der Stimmenden angenommen, scheiterte aber letztlich am Ständemehr (13 Stände – 11 Kantone und 4 Halbkantone – lehnten den Verfassungsartikel ab).
- 2.
Das zentrale Problem besteht darin, dass in der Schweiz die im Kontext der neoliberalen politischen und ökonomischen Veränderungen erstarkte SVP als einzige Partei die Problematik der Verabschiedung vom Volk als Souverän aufgegriffen hat.
- 3.
In diesem Zusammenhang sei auf die im Juli 2011 eingereichte familienpolitische Initiative der SVP hingewiesen, welche sich für einen Steuerabzug auch bei der familiären Selbstbetreuung der Kinder ausspricht. Die „Familieninitiative“ wird am 24. November 2013 dem Volk zur Abstimmung und seitens der Bundesversammlung am 21. Juni 2013 zur Ablehnung empfohlen. Die Vorlage wird von 58,5 Prozent der Abstimmenden abgelehnt.
- 4.
Zur politischen Debatte um die Kinderbetreuungsverordnung (KiBeV) und zur Revision der „Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption“ (PAVO) siehe unter: http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/themen/gesellschaft/ref_gesetzgebung/ref_abgeschlossene_projekte0/ref_kinderbetreuung.html [Download: 26.8.2013]. Mit Pflegefamilien werden im Folgenden vor allem Familien gemeint, deren erwachsene Personen nicht über eine sozialpädagogische oder anderweitig pädagogische Ausbildung verfügen. Pflegefamilien werden in einem Bericht zu den „Grundleistungen der Kinder- und Jugendhilfe“ im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen im Kontext der sogenannten Familienpflege verortet, deren Ziel es ist, „dem Kind eine hinsichtlich seiner Bedürfnisse nach Verlässlichkeit, nach Bindung und Nähe zu verlässlichen Bezugspersonen angemessenes Lebensumfeld zu bieten. Von den Pflegeeltern wird erwartet, dass sie die Eltern des Pflegekindes vertreten, eine auf dem Kontinuum von ‚Exklusivität‘ und ‚Rollendistanz‘ ausbalancierte Bindung zum Kind eingehen und während der Dauer des Pflegeverhältnisses Verantwortung für seine bestmögliche Förderung und Entwicklung übernehmen“ (Schnurr 2012, S. 87).
- 5.
Der Gedenkanlass fand am 11. April 2013 statt. Eine finanzielle Entschädigung der betroffenen Menschen ist aktuell Gegenstand politischer Debatten.
- 6.
Allerdings lassen sich über das Ausmaß und die Formen der institutionellen Regelungen Aussagen über die gesellschaftliche Verfasstheit machen. „Je kleiner die Vernunft der Menschen ist“, so der Hinweis von Marti in Anlehnung an Montesquieu, „desto grösser muss die Vernunft der Institutionen sein, die ihnen ein Gesetz geben und ihre Freiheit einschränken“ (Marti 2006, S. 37). Übertragen auf die demokratischen Verhältnisse ließe sich das so interpretieren: Je weniger man den Fähigkeiten der Menschen trauen darf, desto stärkeren bürokratischen Regeln muss man ihr Handeln unterwerfen.
- 7.
Bemerkenswert ist im Zusammenhang mit dem eingangs erwähnten Familienartikel die Tatsache, dass die politischen Rahmenbedingungen so verändert werden sollen, dass die Frauen und Mütter ebenfalls der Erwerbsarbeit nachgehen können, hingegen findet die Überlegung, dass die Erwerbstätigen grundlegend die Arbeitszeit reduzieren könnten, wenig Berücksichtigung in den Debatten.
- 8.
Allerdings wird in Interviews mit Pflegeeltern die Tabuisierung des Themas der Entlöhnung deutlich. Dies gilt auch für Themen wie den Emotionen gegenüber den Pflegekindern, die Religiosität, aber auch die Kindeswegnahme und Fremdplatzierung in den Pflegefamilien.
- 9.
Reaktionen auf die neoliberalen Privatisierungen zeigen sich in der Bevölkerung in Form von falschen Projektionen auf gesellschaftliche Randgruppen (vgl. Horkheimer und Adorno 1997 (1969), S. 211 ff.): Beispielhaft sei die Kanalisierung auf Gruppen wie die Beamten erwähnt, „deren Arbeitsplatzsicherheit dazu geeignet war, das Ressentiment der in der Privatwirtschaft von Entlassung Bedrohten auf sich zu ziehen, deren Unabhängigkeit zerstört und die so für die Korruption zugänglich gemacht werden sollten“ (Graf und Vogel 2010, S. 32 f.).
- 10.
Zur Funktion der Sozialpädagogik im Kontext der gesellschaftlichen Legitimationsproblematik: „Wo keine sozialstaatlichen Entpolitisierungen greifen und die Spannungen individuell nicht ausgehalten werden können, greift sozialpädagogische Praxis ein“ (Graf 1996, S. 196). In anderen Worten, Sozialpädagogik sieht sich in ihrer gesellschaftlichen Eingebundenheit in der widersprüchlichen Situation, ihr Klientel so weit in die Lage zu versetzen, als politisch und ökonomisch handelnde Individuen Entscheidungen treffen zu können, ohne aber dass sie gleichzeitig für die dahinterliegende soziale Ungleichheit gefährlich werden. Sozialpädagogik ist damit einerseits Instrument zur kollektiven Unbewusstmachung gesellschaftlicher Ungleichheit, andererseits beinhaltet sie ein emanzipatorisches Potential, indem sie am Individuum als gesellschaftlich verfasstes festhält (vgl. u. a. Studer und Vogel 2010).
- 11.
Im Falle des Kantons Zürich zeigt sich dies beispielsweise in einer Tendenz zur Regionalisierung im Sinne einer Zentralisierung und Standardisierung: Eine Regionalisierung geschieht dahingehend, dass die konkreten Arbeiten mit den Pflegefamilien, also Betreuung, Begleitung, Rekrutierung, etc. nicht mehr lokal vor Ort vollzogen, sondern vielmehr an zentralen Orten angesiedelt werden: Im Zusammenhang mit der Abklärung zur Eignung einer Pflegefamilie haben mir die betroffenen Sozialarbeiterinnen geschildert, dass sie zwar nach den standardisierten Qualitätskriterien die Familie als geeignete Pflegefamilie hätten einstufen sollen, das Bauchgefühl ihnen aber widersprach. Erst ein weiteres Gespräch und ein längerer Austausch untereinander machte es möglich, zu einem Entscheid zu kommen.
- 12.
So weist Myriam Aebischer des Schweizerischen Fachverbands Sozial- und Sonderpädagogik Integras auf den neu entstandenen Markt von Fremdplatzierungsorganisationen hin und stellt die Frage, ob letztlich der Markt oder die Kinder- und Jugendhilfe der steuernde Akteur im Falle von Fremdplatzierungen darstellt, ohne diese Frage aber gleichsam zu beantworten (aus: http://www.integras.ch/cms/fileadmin/pdf/Integras_Thema_DE_Okt-10.pdf Zugegriffen: 1. August 2013). Vielmehr wird betont, dass den öffentlichen platzierenden Stellen die notwendige Zeit für eine sorgfältige Platzierung fehlt. Allerdings muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass durchaus kritische Positionen gegenüber der Ökonomisierung in theoretischer (vgl. Hünersdorf und Hartmann 2013; Anhorn et al. 2012) wie auch in professionspolitischer Hinsicht (vgl. die Bewegungen der Kriso (Kritische Soziale Arbeit)) zu verzeichnen sind.
- 13.
In der Schweiz werden bislang große Teile öffentlicher Aufgaben im politischen System nebenberuflich ausgeübt, insbesondere was auch die Tätigkeit in legislativen Gremien anbelangt (vgl. beispielsweise Möckli 2008).
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Weiter lässt sich fragen, inwiefern die Pflegefamilien verstärkt als professionelle Institutionen verstanden werden, da die Familie dem bürgerlichen Familienmodell vorbehalten bleiben soll. Damit muss das Öffentliche der Pflegefamilien dem Privaten zugeführt werden, um damit das Exklusive der bürgerlichen Familie retten zu können.
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Studer, T. (2014). Pflegefamilien und das Legitimationsproblem sozialstaatlicher Eingriffe. In: Bütow, B., Pomey, M., Rutschmann, M., Schär, C., Studer, T. (eds) Sozialpädagogik zwischen Staat und Familie. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-01400-1_12
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