Zusammenfassung
Die Bewertung einer Arztpraxis ist ein Unterfall der Unternehmensbewertung, wie sie für größere und kleinere gewerbliche Unternehmen aller Rechtsformen durchgeführt wird, bei der allerdings Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Die einzig „richtige“ Methode zur Bewertung von Arztpraxen gibt es nicht.
Keine Bewertung kann zu einem bestimmten Betrag als dem „richtigen“ Wert führen. Es gibt keine Unterschiede bei der Bewertung von Arztpraxen und Zahnarztpraxen.
Im Zentrum der Darstellung steht das Ertragswertverfahren in seiner Ausprägung als modifiziertes Ertragswertverfahren.
Die Bewertung von Einzelpraxen unterscheidet sich bei allen Bewertungs-methoden grundsätzlich nicht von der Bewertung von Praxen, die von Personengesellschaften geführt werden (Gemeinschaftspraxen) oder von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), soweit deren Eigentümer Einzel-unternehmer oder Personengesellschaften sind. Ferner unterscheidet sich die Bewertungsmethode nicht danach, welcher Fachrichtung die zu bewertende Arzt- oder Zahnarztpraxis angehört und ob es sich um eine patientenbezogene Praxis oder eine Zuweiserpraxis handelt
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- 1.
Paulsen, Unternehmensbewertung und Rechtsprechung, WPg. Sonderheft 2008, S. 110.
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Bridts, W. (2014). Vorbemerkungen. In: Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-01320-2_2
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