Zusammenfassung
Wenige Politikfelder sind in Deutschland derzeit so stark durch inkohärente Anreize und konfligierende Leitbilder gekennzeichnet wie die Familienpolitik. Traditionelle Formen der Institutionalisierung von Erwerbs- und Familienarbeit haben an normativer Selbstverständlichkeit verloren. Das Modell des männlichen Ernährers bzw. Versorgers wird von immer weniger Paaren und Familien als attraktive Lebensform angesehen, obwohl die Steuergesetzgebung und ein familialistisches Sozialversicherungssystem nach wie vor eine traditionelle geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in den Familien und im Erwerbsleben begünstigen. Auch den Bedarfen einer flexibleren und stärker auf Dienstleistungen ausgerichteten Ökonomie und dem veränderten Arbeitskräfteangebot wird die steuer- und sozialpolitische Flankierung der ‚alten Arbeitsgesellschaft‘ immer weniger gerecht.
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Notes
- 1.
Das klassische Ernährermodell wird nur noch in einer Minderheit der deutschen Paarhaushalte gelebt (Bothfeld 2005, S. 178).In Westdeutschland praktiziert mehr als jeder dritte Paarhaushalt eine Vollzeit-Teilzeit-Konstellation mit männlichem Haupternährer (Brehmer et al. 2010, S. 14). Egalitäre Modelle doppelter Vollzeiterwerbstätigkeit sind in Ostdeutschland, auch mit Kindern, das am häufigsten praktizierte Modell, wenngleich auch dort mehr als jedes vierte Paar einem modernisierten Ernährermodell folgt (ebd.; SOEP-Daten von 2007).
- 2.
Wir orientieren uns am weiten Familienbegriff aus dem 7. Familienbericht: Familie als Gemeinschaft mit festen Bindungen, in der mehrere Generationen füreinander sorgen. Angesprochen ist damit auch eine Vielfalt von Familienformen.
- 3.
Es liegt auf der Hand, dass das Thema ‚Vereinbarkeit‘ in einer weiteren Fassung weitaus mehr beinhaltet als die Unterstützung von Erziehung und Pflege, insbesondere auch Fragen der Erholungsfähigkeit und gesundheitlichen Vorsorge für die Arbeitskräfte selbst, Fragen der Freizeitgestaltung, der Verwirklichungschancen biografisch wichtiger Projekte und der Freiräume für das Eingehen und die Pflege verschiedenster sozialer Beziehungen. Mit der thematischen Einschränkung auf Erziehung und Pflege konzentrieren wir uns auf Felder der Regulierung, auf denen am ehesten rechtliche Ansprüche von Erwerbspersonen bestehen. Außerdem besteht hinsichtlich dieser Felder ein breiter gesellschaftlicher Konsens über die Notwendigkeit adäquater Lösungen.
- 4.
BEATA war als Verbundprojekt im Zeitraum 2006–2010 an den Universitäten Duisburg-Essen (Lehrstuhl Prof. Hanns-Georg Brose) und Bielefeld (Lehrstuhl Prof. Martin Diewald) angesiedelt.
- 5.
Wenngleich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nie ein gewerkschaftliches Kernthema war, wurde es doch, vor allem über arbeitszeitbezogene Kampagnen immer wieder relevant. Erinnert sei beispielhaft an die DGB-Plakataktion „Samstags gehört Vati mir“ in den 1950er Jahren.
- 6.
Beispiele für diese Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und anderen Akteuren sind das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ und das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“.
- 7.
Personalpolitiken dienen der fristgemäßen, sachgerechten, effizienten Bereitstellung von motiviertem und qualifiziertem Personal. Sie stehen im Zusammenhang mit Geschäftsstrategien und anderen betrieblichen Teilstrategien und lassen sich als grundlegende Handlungsmuster beschreiben, die die Gewinnung und Entwicklung von Arbeitskräften, ihre Bindung an das Unternehmen, ihren Einsatz, die Bewertung ihrer Leistungen und ihre Gratifikation sowie die Ausgliederung von Personal aus dem Unternehmen bestimmen (Goedicke und Brose 2008, S. 178).
- 8.
Unternehmen können auch geldwerte Leistungen für Familien gewähren, beispielsweise Kinderboni oder Geburtsbeihilfen, Stipendien für Mitarbeiterkinder oder Zuschüsse für die Betreuung von Kindern und die Pflege von Angehörigen.
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Goedicke, A., Ellenberger, T. (2015). Die betriebliche Governance von Vereinbarkeit und Verfügbarkeit. In: Dingeldey, I., Holtrup, A., Warsewa, G. (eds) Wandel der Governance der Erwerbsarbeit. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-01238-0_10
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