Zusammenfassung
Neben diesen in der Übersicht dargestellten Sonderbilanzen, auf die nachfolgend nicht eingegangen wird, kennt auch das Steuerrecht auch den Begriff der Sonderbilanz. Kaufleute haben grundsätzlich auf der Basis einer den GoB entsprechenden Buchführung einen handelsrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen, der aber nur den Bereich des Gesamthandsvermögens umfasst. Sondervergütungen, Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben werden darin nicht berücksichtigt. Deshalb ist in solchen Fällen zusätzlich zur Handelsbilanz eine eigene Steuerbilanz zu erstellen.
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von Sicherer, K. (2013). Sonderbilanzen/Ergänzungsbilanzen. In: Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-01105-5_13
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