Zusammenfassung
Unternehmen hatten gem. § 247 Abs. 3 HGB a.F. handelsrechtlich ein Ansatzwahlrecht zur Passivierung von Sonderposten mit Rücklageanteil. Diese Möglichkeit basierte auf steuerlichen Sondervorschriften, die bei Ansatz in der Steuerbilanz aufgrund der Umkehrung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bis zum Inkrafttreten des BilMoG auch handelsrechtlich angesetzt werden mussten. Mit der Abschaffung des umgekehrten Maßgeblichkeitsprinzips nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. ist die steuerrechtliche Anerkennung der Wahrnehmung steuerlicher Vorteile nicht mehr davon abhängig, dass in der Handelsbilanz entsprechend verfahren wird. Damit wurde durch den Wegfall der Umkehrung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes die Informationsfunktion der Handelsbilanz gestärkt.
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von Sicherer, K. (2013). Bilanzierung steuerfreier Rücklagen. In: Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-01105-5_11
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