Zusammenfassung
Verfassungsrechtlich gesichert ist die Berichterstattungsfreiheit der Massenmedien durch die Meinungsäußerungsfreiheit, die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit sowie das Zensurverbot, die durch Art. 5 Abs. 1 GG als Grundrecht gewährleistet sind. Ihre Grenzen findet sie in den allgemeinen Gesetzen, die jedoch ihrerseits „im Lichte des Grundrechts“ auszulegen sind. Im Ergebnis wird damit eine „Güterabwägung“ erforderlich. In den folgenden Kapiteln wird im Einzelnen dargestellt, zu welchen Ergebnissen die Güterabwägung führt. In diesem Kapitel werden vorab einige bereichsübergreifende Grundsätze vorgestellt, nämlich
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Regeln für die Ermittlung des Inhalts einer Äußerung (2.3).
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Betroffenheit als allgemeine Voraussetzung für die Wahrnehmung von Individualinteressen (2.4),.
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allgemeine Grundsätze für die Abwägung des öffentlichen Informationsinteresses mit kollidierenden Rechtsgütern (2.5),.
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die Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen (2.6) und.
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die Verwendung rechtswidrig erlangter Informationen (2.7).
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Branahl, U. (2013). Die Berichterstattungsfreiheit und ihre Grenzen. In: Medienrecht. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-00957-1_2
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Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden
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