Zusammenfassung
Das Versicherungsvertragsgesetz ist am 1.1.2008 in Kraft getreten und gilt seit Anfang 2009 für alle bestehenden Verträge. Im Vordergrund der gesetzlichen Änderungen standen u. a. die Stärkung der Verbraucherrechte und die Schaffung von mehr Transparenz für die Versicherungsnehmer. Die Versicherungskunden erhalten mehr Schutz und mehr Rechte. Insbesondere die Beratungspflicht steht im Vordergrund. Geändert haben sich auch die Kündigungsrechte. Auf ein Beratungsprotokoll (das zu den wichtigen Vertragsunterlagen gehören sollte) darf deshalb in keinem Fall verzichtet werden. Die Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag verjähren nun erst nach drei Jahren und nicht mehr nach zwei Jahren. Die Versicherung ist zudem verpflichtet, die Versicherungsleistung auch an Ehegatten und andere versicherte Personen auszuzahlen, wenn diese Personen als empfangsberechtigt benannt worden sind.
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Keller, H. (2013). Versicherungen. In: Praxishandbuch Finanzwissen. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-00750-8_4
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