Zusammenfassung
Der § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes ist das umfassendste Mitbestimmungsrecht des Gesetzes.
Er gibt den Betriebsräten mehr Rechte als jeder andere Paragraph.
In dieser sehr ausführlichen Darstellung werden alle dreizehn komplexen Zusammenhänge, die die Vorschrift beinhaltet, dargestellt.
Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer werden ebenso behandelt wie der Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage und die Pausen. Die Themen Mehrarbeit und Kurzarbeit werden ausführlich und verständlich dargestellt. Zeit Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte sind ebenso Thema wie die Aufstellung allgemeiner Grundsätze und des Urlaubsplan.
Die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen die dazu bestimmt sind das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen ist immer wieder Anlass für Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften werden mit Musterbetriebsvereinbarung unterlegt. Vom Ausgestaltung und Verwaltung von sozialen Einrichtungen deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist, wird umfangreich dargestellt. Ein Teil dieser Vorschrift bezieht sich auf die Regelung zur betrieblichen Altersversorgung. Diesem Thema ist ein ausführlicher Beitrag gewidmet. Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen die den Arbeitnehmern mit Rücksicht auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vermietet werden und die allgemeine Festlegung der Nutzungsbedingungen sind auch Bestandteil dieses Kapitels. Sehr ausführlich wird der Frage nach der betrieblichen Lohngestaltung insbesondere bei der Aufstellung von Grundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden nachgegangen. Hier geht es auch um die Frage welche Rechte hat der Betriebsrat bei außertariflichen Angestellten? Musterbetriebsvereinbarung runden auch dieses Thema ab. Das gilt auch für die Festsetzung von Akkord und Prämiensätzen und anderen vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelten. Auch die beiden letzten Punkte dieser Vorschrift Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen mit dem Ideenmanagement und die Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit werden sehr ausführlich dargestellt.
Die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes werden nicht nur ausführlich kommentiert, sondern es werden auch viele praktische Handlungsanleitungen für die Führungskräfte des Unternehmens gegeben.
This is a preview of subscription content, log in via an institution.
Buying options
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Learn about institutional subscriptionsPreview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding author
Editor information
Editors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 2014 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Dachrodt, HG., Engelbert, V., Rothe, U., Fraedrich, I., Dachrodt, G. (2014). Soziale Angelegenheiten. In: Dachrodt, HG., Koberski, W., Engelbert, V., Dachrodt, G. (eds) Praxishandbuch Human Resources. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-00586-3_10
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-00586-3_10
Published:
Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-658-00585-6
Online ISBN: 978-3-658-00586-3
eBook Packages: Business and Economics (German Language)