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Besondere Abrechnungsfälle

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Zusammenfassung

Schüler, Studenten Praktikanten

Schüler, die während der Schulzeit oder in den Ferien bei einem Arbeitgeber gegen Entgelt arbeiten, sind Arbeitnehmer. Bei der Beschäftigung von Schülern als Arbeitnehmer müssen zusätzlich die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes berücksichtigt werden. Das Jugendarbeitsschutz unterscheidet dabei Kinder und Jugendliche.

Studenten, die neben ihrem Studium oder in den Ferien bei einem Arbeitgeber gegen Entgelt arbeiten, sind Arbeitnehmer. Das Entgelt eines Studenten aus einem Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, unterliegen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Von diesem Grundsatz werden in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beschäftigungen von Studenten ausgenommen.

Praktikanten sind Personen, die sich im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung praktische Kenntnisse in einem Unternehmen aneignen, die der Vorbereitung, Unterstützung oder Vervollständigung der Ausbildung für den künftigen Beruf dienen. Praktikanten, die für ihre Tätigkeit ein Arbeitsentgelt erhalten, sind Arbeitnehmer. Für die Beurteilung von Praktikanten in der Sozialversicherung muss festgestellt werden, um welche Art Praktikum es sich im Betrachtungsfall handelt.

Mutterschutz

Arbeitgeber, die werdende Mütter beschäftigen, haben die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und der Mutterschutzarbeitsverordnung (MuSchArbV) zu beachten

Pflegezeit

Als Pflegezeit bezeichnet man den Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer vollständig oder teilweise von der Arbeit fern bleibt, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.

Der Gesetzgeber hat dazu 3 Möglichkeiten eingeräumt:

  • die kleine Pflegezeit

  • die große Pflegezeit

  • die Familienpflegezeit

Altersteilzeit

Altersteilzeit ist ein gesetzlich geregeltes Arbeitszeitmodell zur Verkürzung der Arbeitszeiten für Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr. Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Gesetzliche Grundlage ist das Altersteilzeitgesetz (AltTZG).

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© 2014 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Kiepe, M. (2014). Besondere Abrechnungsfälle. In: Personalabrechnung auf den Punkt. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-00445-3_11

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-00445-3_11

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-00444-6

  • Online ISBN: 978-3-658-00445-3

  • eBook Packages: Business and Economics (German Language)

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