Zusammenfassung
Ein Unternehmen unterliegt im Laufe seines Bestehens Veränderungen. Es ist kein statisches Objekt, sondern passt sich in einem dynamischen Prozess an eine sich ständig ändernde Umwelt an. Dies bedeutet, dass sich das Unternehmen im Laufe seines Lebens geänderten Rahmenbedingungen stellen muss. Die Änderungen der Rahmenbedingungen können sowohl auf einer geänderten Zielsetzung des Unternehmens, bspw. der Konzentration auf das Kerngeschäft, als auch auf Änderungen der Umwelt, wie z.B. Änderungen der Rechtsprechung oder des Gesetzes, beruhen. Daher muss eine Anpassung der gewählten Unternehmensstruktur bzw. der ursprünglichen Rechtsform an die geänderten Rahmenbedingungen möglich sein. Diese Umstrukturierungen von Unternehmen sind sowohl zivilals auch steuerrechtlich komplexe Sachverhalte. Ohne zivil- und steuerrechtliche Sonderregelungen müsste ein Unternehmen in seiner ursprünglichen Rechtsform aufgegeben bzw. eine Gesellschaft liquidiert werden. Danach müsste ein neues Unternehmen in der gewünschten Rechtsform gegründet werden. Abgesehen von einem hohen administrativen Aufwand könnten diese Umwandlungen ohne Sonderregelungen steuerlich nicht erfolgsneutral vorgenommen werden, da im Betriebsvermögen evtl. vorhandene stille Reserven bei der Betriebsaufgabe aufzudecken wären.
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Brähler, G. (2013). Kapitel I: Überblick zum Umwandlungsrecht. In: Umwandlungssteuerrecht. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-00010-3_1
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