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Part of the book series: Afrika-Studien ((AFRIKA-STUDIEN,volume 17))

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Zusammenfassung

Im folgenden wird — ausgehend von den ernährungswirtschaftlichen Arbeiten über die Handwerke und Bauarbeiten bis zu den für die leibliche und seelische Gesundheit ausgeführten Tätigkeiten und den Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung notwendig sind — eine Übersicht über die wesentlichen Arbeitsbereiche, die nach den früher genannten Gesichtspunkten abgegrenzt sind (I: 10–11), gegeben. Darin soll erläutert werden, welche Ergebnisse jeder Arbeitsbereich zeitigte, wer die betreffenden Arbeiten ausführte und was die jeweiligen personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen waren.

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Anmerkungen zu Kapitel III

  1. Die Bassese setzten sich linguistisch und auch sonst in ihrem kulturellen Erbe von den eigentlichen Baganda ab. Leider sind diese Unterschiede niemals genauer untersucht worden und sind daher nur in ganz groben Zügen bekannt. Es ist auch nicht auszumachen, wann die Ssese-Inseln Buganda angegliedert wurden; denn die historischen Überlieferungen der Baganda schweigen sich über diesen Punkt aus.

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  2. Jeder Bauer besaß offenbar eine kleine Herde Ziegen oder Schafe. (Angaben über die Kopfzahl solcher Herden sind in den Quellen nirgends enthalten.)

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  3. In der Frühzeit Bugandas waren mehrere der die Nation konstituierenden Clans (Grashüpfer-Clan, Vogel-Clan, Bohnen-Clan) auf die Rinderhaltung spezialisiert (305: 144, 159, 163). Die genannten Clans gaben jedoch im Verlauf der Zeit diese Gewohnheit aus unbekannten Gründen ganz auf und glichen sich in ihrer Lebensweise der Mehrheit des Volkes an. Im 19. Jahrhundert wurden dann, wie gesagt, kriegsgefangene Bahima — es kann sich nur um einige wenige Tausend Personen gehandelt haben —, die also dem sozialen Status nach Sklaven waren, von den Häuptlingen zum Hüten ihrer Herden verwendet. Ihr Leben konnten diese Leute jedoch ziemlich frei gestalten, da sie gewöhnlich nicht in der Nähe ihres Herrn lebten (III4).

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  4. Nicht alle Teile des Landes eigneten sich für die Rinderzucht. Darum pflegten viele Häuptlinge den Großteil ihrer Herde gewöhnlich in die trockeneren, steppenartigen Gegenden im Norden und Westen von Buganda zu schicken (223: 163–166/ 416: 196). Während dieser Zeit fielen den Hirten alle Produkte der Tiere zu. Nur einen Teil des Jahres mußte ein Hirt — die bedeutenderen Häuptlinge hatten offenbar immer mehrere in ihren Diensten — bei seinem Herrn weilen und ihn dann mit den Tierprodukten beliefern. Roscoe schreibt dazu: “The cowmen bring their master milk each day, and butter from time to time which is used in cooking and also for smearing on the body. Chiefs keep two or three cows in milk in the capital, but frequently change them, because the pasturage is bad, and the animals suffer from various cattle diseases.” (302: 79)

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  5. Die ursprünglich aus anderen Ländern stammenden Schmiede wurden offenbar einheimischen Clans angegliedert und bildeten innerhalb dieser mit ihrer Nachkommenschaft besondere Lineages. Jedenfalls nennen Kagwa und Roscoe eine ganze Anzahl von Clans, die eine Gruppe von Schmieden in sich schlössen (223: 160/305: 170–171).

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  6. Roscoe nennt als besonders mit der Holzverarbeitung beschäftigte Clans — auch hier werden immer nur einzelne Lineages auf dieses Handwerk spezialisiert gewesen sein — den einen Zweig des Lungenfisch-Clans, den Bohnen-Clan, den Schakal-Clan und den Flußpferd-Clan (305: 149, 163, 165, 166).

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  7. Ssemakookiro war der 27. Kabaka von Buganda und muß ungefähr um 1800 regiert haben.

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  8. Beim Krieg gegen die Bavuma im Jahre 1875 schätzte Stanley die Zahl der Krieger auf 150000, den Tross (Frauen und Sklaven) auf 100 000 Personen (329: 333). Dies war jedoch die größtmögliche Macht, die Buganda aufzubieten in der Lage war, und bei Kriegszügen, die einen weiteren Aktionsradius hatten — der erwähnte Krieg fand unmittelbar an den Grenzen des Landes statt —, konnten aus Gründen der Beweglichkeit nur sehr viel kleinere Heere verwendet werden.

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  9. Kriegszüge dauerten jeweils nur einige Wochen, was z. B. daraus hervorgeht, daß Felkin, der nur etwa ein Vierteljahr in Buganda weilte, berichten konnte, er habe mehrfach selbst an Kriegszügen teilgenommen (91: 87). Diese kurze Dauer von Kriegszügen war schon deshalb angebracht, weil die daran teilnehmenden Bauern sonst ihre weiteren Pflichten nicht erfüllen konnten.

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  10. Beide Punkte hängen eng mit dem Hauptthema der Untersuchung, der Arbeitsteilung zusammen. Die organisatorische Komplexität weist darauf hin, inwieweit schon bei der Schaffung bestimmter einzelner Werke eine Arbeitsteilung vorkommt, und eine Übersicht über die Arbeitsgänge zeigt ungefähr an, in welchem Grade man zum einseitigen Spezialistentum neigt.

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  11. Da die Arbeiter beim Straßenbau gewöhnlich kaum mehr zu tun hatten, als den Boden vom Pflanzenwuchs zu befreien, so dürfte kaum eine dauernde Anleitung, sondern höchstens eine gelegentliche Inspektion durch den Häuptling notwendig gewesen sein.

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  12. Nach Roscoe nahm man als höchste Lebensdauer eines Hauses vier Jahre an (305: 366), was mit den Angaben anderer Autoren übereinstimmt (III:67).

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  13. Wenn es sich bei einem Spezialisten um einen Häuptling handelte, hatte er natürlich die diesem Amt angemessenen Aufgaben zu erfüllen. War er aber ein Bauer, so dürfte er sich mit den für diesen sozialen Status üblichen Tätigkeiten (Jagd, Bierherstellung, Rindenstoffproduktion) — abgesehen von den Bauarbeiten für den Häuptling oder den Staat, wovon er ausdrücklich befreit war (306: 193/ 345: 50) — befaßt haben. Dies wird nirgends näher ausgeführt, sondern man kann es nur daraus schließen, daß die Spezialisten als solche nur den kleineren Teil des Jahres tätig waren und sie schließlich ihrer Familie und den Nachbarn gegenüber entsprechende Pflichten zu erfüllen hatten.

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  14. Die Angaben einzelner Autoren über die Sitzungszeit des Lukiiko weichen etwas voneinander ab. Nach Felkin tagte der Lukiiko in der Zeit von 9h–12h (92: 722), nach Roscoe aber von 8h–14h (306: 184). Es ist aber klar, daß die Sitzungen am Vormittag stattfanden.

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  15. Nach Gorju fanden an diesen Tagen religiös bedeutsame Ereignisse statt. Opferhandlungen wurden vollzogen, die Propheten versetzten sich in Trance, und heilige Objekte, die als materielle Manifestationen der Götter galten, wurden öffentlich zur Schau gestellt; nach Gorju zogen sich diese Ereignisse sogar über 9 Tage hin, was jedoch nicht ausschließt, daß nur sieben davon mit dem Verbot zu arbeiten belegt waren (101: 227–230).

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  16. Diese Gesänge wurden in Buganda besonders geschätzt; die Bootsleute galten als die besten Sänger des Landes, und gelegentlich mußten einige von ihnen ihre Kunst am Hofe des Kabaka zeigen (305: 37).

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  17. Es wird nichts darüber berichtet, ob die Schmiede erst die Produkte unter sich aufteilten und dann jeder seinen Anteil daran selbst verkaufte, oder ob man gemeinsam verkaufte und den Verdienst unter sich aufteilte.

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  18. Zum Brautgeld gehörten etwa 2000 Kaurischnecken, mehrere Ziegen oder auch eventuell ein Rind, einige Rindenstoffe und Gefäße mit Bier (305: 88).

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  19. Mair schreibt: “It was the question of locality, not of kinship, that decided to which of the prophets an enquirer should go; in the cases in which the cult of the lubale had a more than individual import — in appeals to them in time of war, of plague, or of drought — it was always the local group which approached the local prophet.” (241: 241) Natürlich konnte es auch vorkommen, daß der Tempel des Clangottes der zunächstliegende war.

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  20. Der Bedarf an solchen Gütern in einem Häuptlingshaushalt überstieg offenbar — besonders wegen der Verpflichtung zur Bewirtung der jeden Tag zahlreichen Gäste (andere Häuptlinge und Untergebene) — bei weitem die diesbezügliche eigene Produktion.

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  21. Dieser immer nur zeitweilig verliehene Posten war deshalb so einträglich, weil jeder Arbeiter dem Aufseher eine bestimmte Menge Kaurischnecken, Rindenstoff und Bier zu bringen hatte, bevor die Arbeit begonnen werden konnte (305: 239–246/306: 93).

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  22. Bei dem Mann, der den anderen Arbeitern dankte, dürfte es sich um den augenblicklichen Arbeitgeber oder um einen Vertreter desselben gehandelt haben.

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  23. Roscoe schreibt über die Haltung des gemeinen Volkes gegenüber den Häuptlingen: “Chiefs... were looked up to and revered even by their own clan, and called chief mwami, and addressed by the respectful title of’ sir’ by their relations and friends.” (305: 13)

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  24. Ein besonders wichtiges Privileg vieler Spezialisten war, daß sie nicht hingerichtet werden durften. Dies konnte nämlich sonst fast jedem in Buganda — entweder infolge einer königlichen Laune oder auf Grund der Verkündung eines Propheten, Personen mit bestimmten körperlichen oder sonstigen äußeren Kennzeichen seien staatsgefährlich (241: 179/305: 331–338) — leicht und unverhofft passieren. Kagwa nennt die folgenden Spezialisten, die das besagte Privileg hatten: Flötenspieler, Trompeter, Türwächter, Töpfer, Köche (gemeint sind wohl Aufseher in der königlichen Küche, da die eigentliche Nahrungszubereitung auch im Palast den Frauen zustand), persönliche Diener des Kabaka sowie des Katikkiro, Schlächter, Wächter der Fetische des Kabaka und einige Leute vom Lungenfisch-Clan (vielleicht die Holzfachleute?) (223: 80). Roscoe erwähnt auch noch diejenigen Spezialisten, die die drei zentralen Ringe für die Häuser des Kabaka herstellten (305: 370). Ob die Liste vollständig ist, sei dahingestellt. Jedenfalls teilten die Spezialisten dieses Vorrecht mit wenigen führenden Würdenträgern des Staates; es waren: der Katikkiro, der Kimbugwe, drei Provinzhäuptlinge und einige Clanhäupter (223: 83–87). Über die Entstehung dieser Ausnahmeregelung ist nichts bekannt. Es scheint, es wurde damit bezweckt, besonders schwer zu ersetzende Fachleute im Interesse des Staatswohls der Unberechenbarkeit der über Leben und Tod bestimmenden, institutionell begründeten Mächte zu entziehen.

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  25. Es gibt eine Fabel, in der ein Topf und eine Trommel einen Rangstreit haben, der dann so ausfällt, daß die Gleichrangigkeit der beiden Streitenden erwiesen ist (15: 40–42/309: 52–54).

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  26. Ihre Macht zeigte sich darin, daß sie — ausgenommen war nur das Verhältnis zum Kabaka — gegenüber niemandem zu Dienstleistungen verpflichtet und demnach den Häuptlingen rechtlich nicht untergeordnet waren. Die Medizinmänner konnten zwar nicht wie die Häuptlinge eine offizielle Rangleiter erklimmen, aber sie konnten ihr Ansehen vergrößern, indem sie sich im Konkurrenzkampf mit ihren Kollegen von anderen Clans um die Verbesserung der Leistungen bemühten (306: 146).

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  27. Wenn es auch vielleicht schon seit langem in Buganda einzelne Sklaven gegeben hat, so ist es doch offensichtlich, daß sich eine zahlenmäßig stark ins Gewicht fallende Sklavenschicht erst im 19. Jahrhundert bildete, als mit jedem Kriegszug Hunderte oder gar Tausende von Kindern nach Buganda verschleppt wurden (329: 390–414).

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  28. Eine solche Begegnung hatte Speke in dem an den Nil grenzenden Teil des Landes (328: 134).

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  29. Kagwa schreibt über die Ausbildung der Pagen des Kabaka: “The representatives were trained from childhood in the procedure, and with the traditions, including the names of the kings, their wives, chiefs, and so forth. The father would cut a number of pegs, and name each after an important historical personage. Then before his sons he would call out the name represented by each, expecting them then to be able to tell him what any one stood for. Thus it was possible to preserve the history of the country without writing.” (223: 78)

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  30. Eine solche Annahme würde eine gewisse Stütze darin finden, daß sich der Inhalt der genannten Unterweisung vorwiegend auf die Kenntnis von Medizinen und Zaubermitteln bezog. Allerdings stellten auch die Propheten Amulette und Medizinen her, und auch Gorju erwähnt eine Einführungszeit für Propheten (101: 223).

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  31. Hierzu sei auf die diesbezüglichen Untersuchungen von Fallers hingewiesen (89: 158–187).

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  32. Roscoe berichtet, daß die Versorgung des königlichen Palastes mit Feuerholz durch Batongole geschah (305: 259). Dies ist aber vielleicht nicht ganz wörtlich zu nehmen. Es wäre möglich, daß diese Leute ihre Sklaven zur Erledigung dieser Aufgabe ausschickten und selbst nur über die richtige Durchführung und rechtzeitige Belieferung wachten.

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  33. Kagwa schreibt über die Frauen der Ssese-Inseln: “On the other hand the people of Sese were not farmers and their women did not utilize the soil, which was fairly fertile. They gossiped too much.” (223: 158) Möglicherweise erklären sich diese Worte so, daß die Frauen auf den Inseln sich mit anderen Beschäftigungen als die Bewohnerinnen des festen Landes abgaben und dies dem flüchtigen Beobachter nur nicht erkennbar war. Sicherlich haben sich auch die Frauen der Bahima-Hirten in Buganda nicht mit dem Anbau von Bananen beschäftigt, sondern wie ihre Stammesschwestern im übrigen Zwischenseengebiet nur mit Haushaltsarbeiten unter dem Vorrang der Sorge für Milchgefäße, Milch und Butter (334: 29, 57, 104). Die spärlichen Angaben über die Bahima in Buganda enthalten leider keinerlei diesbezügliche Hinweise.

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  34. Roscoe schreibt: “Women were not free to move about without the consent of their husbands or masters, and in the capital every woman and girl had some guardian from whom she had to obtain an escort when she wished to visit a friend or relation.” (305: 7)

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  35. Der Übergang von den Kinder-zu Erwachsenenarbeiten fand (bei den Jungen) individuell verschieden zwischen dem 11. und dem 21. Lebensjahr statt (III:81). Die ältesten Pagen des Kabaka, die im Jahre 1881 von den protestantischen Missionaren unterrichtet wurden, waren 18 bis 20 Jahre alt (36: 482); dies war offenbar das Höchstalter, in dem man noch keine Erwachsenenarbeiten auszuüben brauchte.

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  36. Über einen sozialen Abstieg wird in den Quellen — abgesehen von Degradierungen von Häuptlingen — nichts berichtet. Dennoch muß derartiges — auch wenn man eine hohe Verlustziffer unter den Söhnen der Häuptlinge im Krieg annimmt — recht häufig vorgekommen sein, wie die folgende Überlegung von Fallers es nahelegt: “.... this is a necessary consequence of the fact that, where the élite are greatly outnumbered by their children — a nearly universal phenomenon, here exaggerated by the practice of polygyny — there must be a large volume of downward mobility simply because there are not enough élite positions to go round.” (89: 174)

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  37. Häuptlinge konnten ihre Untergebenen an Leib und Eigentum bestrafen, und Bauern konnten sich einen anderen Herrn suchen (II: 32–34).

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  38. Wie schon früher erwähnt (III5, 6), waren offenbar von vornherein gewöhnlich nur bestimmte Lineages in einem Clan mit dem Privileg ausgestattet, eine bestimmte Spezialarbeit auszuüben. Aus der Erbfolgeregelung bei den Baganda, die stets eine Auswahl unter mehreren Anwärtern zuließ (II: 30, 48), ist zu schließen, daß insbesondere bei den speziellen Arbeiten für den Hof des Kabaka auch stets die fähigsten Kandidaten ausgesucht wurden.

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  39. Da Roscoe an einer Stelle von der Konkurrenz der Medizinmänner mit Kollegen von anderen Clans spricht, wäre es möglich, daß diese Tätigkeit auch in bestimmten Lineages mehrerer Clans erblich war (306: 146).

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Jensen, J. (1967). Die Arbeit in der Kultur der Baganda. In: Kontinuität und Wandel in der Arbeitsteilung bei den Baganda. Afrika-Studien, vol 17. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99916-1_3

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