Zusammenfassung
Viele Normen sind zugleich Lieferbedingungen, nämlich dann, wenn der Hersteller nicht zugleich Benutzer ist. Sie werden damit zur sachlichen Grundlage eines Liefervertrages und erhalten rechtliche Bedeutung. Der Liefervertrag kann entweder schriftlich oder auch formlos mündlich abgeschlossen sein. In beiden Fällen kann es eintreten, daß der Kunde mit der Ware nicht zufrieden ist und Mängel rügt. Grobe Fehler, die schon beim Augenschein auffallen, führen selten zu Streitigkeiten, aber häufig entstehen Unstimmigkeiten darüber, ob die Ausführung des Werkstücks den im Liefervertrag festgelegten Wünschen des Kunden entspricht. Dies trifft in besonderem maße für die gewünschten physikalischen Eigenschaften des Werkstücks zu, worunter auch die Abmessungen und Formen fallen.
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© 1955 Springer-Verlag OHG., Berlin/Göttingen/Heidelberg
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Ickert, J. (1955). Rechtswirkung. In: Das Genauigkeitswesen in der technischen Normung. Wissenschaftliche Normung, vol 4. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99853-9_6
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