Zusammenfassung
Da es nicht möglich ist, bis ins einzelne bindende Grundsätze für alle Arten von Krankenanstalten aufzustellen, sind die nachstehenden Richtlinien in erster Linie auf große allgemeine Krankenanstalten zugeschnitten, weil die Schwierigkeiten im Beköstigungswesen mit der Größe der Anstalt steigen. Die allgemeinen Grundsätze gelten ohne Einschränkung auch für die kleinen Anstalten. Dem Abschnitt IV: „Bau und Einrichtung“ ist am Schluß eine Aufstellung der für kleine Anstalten unbedingt notwendigen Räume und Einrichtungsgegenstände beigefügt.
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Consortia
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Julius Springer. (1929). Beköstigungs- und Küchenwesen. In: Richtlinien für den Bau und Betrieb von Krankenanstalten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99735-8_16
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