Zusammenfassung
Die Richtlinien für den Neubau von Krankenanstalten nehmen nur zu denjenigen Fragen Stellung, in denen sich der Gutachterausschuß für sachkundig hält; sie bedeuten Ratschläge aus den Erfahrungen Sachverständiger. Sie setzen voraus, daß zu jedem Neubau von Krankenanstalten die allgemeinen hygienischen Vorfragen (Bauplatz, Untergrund, Klima usw.) geklärt sind, und daß die bauwillige Verwaltung in allen technischen Einzelfragen von tüchtigen und an der Ausführung des Baues persönlich uninteressierten Sachverständigen beraten wird. Die behördlichen Vorschriften werden gleichfalls als bekannt vorausgesetzt.
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Consortia
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Julius Springer. (1929). Neubau von Krankenanstalten (R. A.). In: Richtlinien für den Bau und Betrieb von Krankenanstalten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99735-8_1
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