Zusammenfassung
Die Unfallversicherung knüpft an die frühere Haftpflicht der Unter-nehmer bei Betriebsunfällen an. Sie hat die Haftpflicht aber nicht nur erheblich erweitert und ausgebaut, sondern vor allem die Entschädigungspflicht von dem einszelnen ersatzpflichtigen Unternehmer auf die genossenschaftlich gebildete Gesamtheit aller Unternehmer, die Berufsgenossenschaft, übertragen. Die hierdurch bewirkte Verteilung des Risikos und die Schaffung wirtschaftlich leistungsfähiger Schuldner hat zur Folge, daß die Entschädigungsansprüche der Verletzten in allen Fallen auch verwirklicht werden können.
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Consortia
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Mitgliedern des Reichsversicherungsamts. (1914). Unfallversicherung. In: Leitfaden zur Arbeiterversicherung des Deutschen Reichs. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99729-7_2
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