Zusammenfassung
»Bergbau ist nicht eines Mannes Sache, er erfordert vereinigt Kräfte«, namentlich wenn er an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unternehmer so hohe Anforderungen stellt, wie in neuerer Zeit grade der Ruhrkohlenbergbau. Diesen finden wir daher, wenigstens in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, zum weitaus überwiegenden Teil in den Händen einer Mehrheit von physischen Personen bezw. in den Händen von Gesellschaften, während physische Personen als Alleineigentümer, wenn auch ihr Besitz an und für sich mitunter recht erheblich gewesen ist, im Verhältnis zum Ganzen doch eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Unter den Gesellschaftsformen ragen besonders die altehrwürdige Gewerkschaft und als moderner Emporkömmling die Aktiengesellschaft hervor.
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Kreutz, B. (1904). Eigentumsverhältnisse. In: Wirtschaftliche Entwickelung des Niederrheinisch-Westfälischen Steinkohlen-Bergbaues in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99719-8_7
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