Zusammenfassung
Das Urheber- bzw. Erfinderrecht wird durch jede Anmaßung einer der ausschließlichen Befugnisse des Berechtigten (s. o. D) verletzt. Dagegen ist dieser zivil- und strafrechtlich gesichert. Zivilrechtlich: Jede, wenn auch schuldlose Verletzung begründet den Anspruch auf Unterlassung und, soweit dem Berechtigten ein Schaden zuging, auf Herausgabe des Betrags, um den der Täter auf Kosten des Verletzten bereichert ist. Bei vorsätzlicher oder fahrlässigere1) Verletzung ist der Schuldige verpflichtet, den vollen Schaden, den er angerichtet hat, zu ersetzen. Strafrechtlich: Vorsätzliche (bei Geschmacksmustern auch fahrlässige) Verletzung zieht auf Antrag des Verletzten Strafe nach sich, neben der auf Verlangen des Verletzten auf eine Buße, d. i. Entschädigung für materiellen und ideellen Schaden, erkannt werden kann. Die durch widerrechtliche Vervielfältigung eines Werkes der Literatur, der Kunst oder der Photographie oder eines Geschmacksmusters entstandenen Exemplare unterliegen auf Antrag des Verletzten, der im Zivil- wie Strafverfahren gestellt werden kann, der Vernichtung, ebenso die zu ihrer Herstellung ausschließlich bestimmten Vorrichtungen. Der Anspruch auf Schadensersatz und die Strafverfolgung wegen Urheberrechtsverletzung, ferner der Anspruch auf Schadensersatz wegen Patent- und Gebrauchsmusterrechtsverletzung verjähren in drei Jahren.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Allfeld, P. (1923). Sicherung gegen Rechtsverletzungen. In: Urheber- und Erfinderrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 14. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99705-1_8
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