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Die Gegenstände des Urheber- und Erfinderrechts

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Urheber- und Erfinderrecht

Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPRECHT,volume 14))

  • 17 Accesses

Zusammenfassung

Im allgemeinen sind Gegenstände dieser Rechte, wie aus dem in der Einleitung Dargelegten erhellt, Geistesschöpfungen, d. s. konkrete, in einer bestimmten Form verkörperte und damit der sinnlichen Wahrnehmung anderer zugängliche Äußerungen der Gedankenwelt. Sie scheiden sich einerseits in solche Werke, die sich wiederum an den Geist wenden und die ihren Zweck schon damit erfüllen, daß der Geist ihren Inhalt in sich aufnimmt, während ein etwa damit verfolgter weiterer (praktischer) Zweck unwesentlich ist — die Gegenstände des Urheberrechts, anderseits in solche, die begriffswesentlich einem praktischen Bedürfnisse, einem Zweck technischer Art dienen, wobei eine rezeptive Geistestätigkeit nur unterstützend mitwirkt — die Gegenstände des Erfindungsrechtes. Als Mittel der Formgebung, durch welche die ersteren verkörpert werden, erscheinen die Sprache (Schriftwerke), die Gebärde und der Tanz (choreographische und pantomimische Werke), Töne (Werke der Tonkunst) und Darstellung im Raume, insbesondere bildliche Darstellung (wissenschaftliche und technische Abbildungen, Werke der bildenden Künste und der Photographie, Geschmacksmuster). Erfindungen werden verkörpert entweder mit Hilfe der Sprache, durch Beschreibung, oder durch Darstellung im Raume, die auch eine bildliche sein kann.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1923 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Allfeld, P. (1923). Die Gegenstände des Urheber- und Erfinderrechts. In: Urheber- und Erfinderrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 14. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99705-1_2

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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