Zusammenfassung
Die Untersuchung des Zentralnervensystems von Unfallverletzten, insbesondere von solchen, bei denen sich nach einer Gehirnerschütterung deutliche psychische und nervöse Symptome eingestellt haben, ist nicht nur für die speziell vorliegende Rentenfrage, sondern auch ganz im allgemeinen für die pathogenetische Auffassung ähnlich gelagerter Fälle in Anbetracht der Objektivität der Beurteilung von großer praktischer Bedeutung. In diesem Zusammenhang dürften vielleicht die von mir vornehmlich zur Lösung der Kommotionsfrage ausgeführten experimentellen Untersuchungen über die posttraumatischen Schädigungen des Zentralnervensystems von Interesse sein, welche durch die Gleichförmigkeit und Regelmäßigkeit der anatomischen Befunde überraschten. Bei allen Tieren, Affen und Kaninchen, bei denen ich durch einzelne stärkere Schläge auf den Kopf oder die Wirbelsäule Kommotionserscheinungen mit mehr oder weniger ausgesprochenen nachfolgenden motorischen Störungen erzeugen konnte. fanden sich ganz charakteristische Veränderungen im Gehirn und Rückenmark, die direkt auf die traumatische Einwirkung bezogen werden müssen; sie bestehen neben pialen Hämorrhagien vornehmlich in primären, diffusen Nervenfaserdegenerationen, in Rand- und sekundären Strangdegenerationen in der weißen Substanz, in mikroskopischen Quetschund kleineren Erweichungsherden, besonders an der Grenze zwischen grauer und weißer Substanz, in einer erhöhten Disposition der Gefäße zu Blutungen und in chronischen Parenchymerkrankungen der grauen Substanz.
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Jakob, A. (1914). Bemerkungen zur pathologischen Anatomie der posttraumatischen Schädigungen des Zentralnervensystems. In: Behr, C., et al. Taschenbuch zur Untersuchung und Begutachtung von Unfallkrankheiten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99658-0_8
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