Zusammenfassung
Geschichtlich geht der Ursprung der Krankenhausapotheken wohl auf die Gründung durch Klöster zurück, genau wie bei den Krankenhäusern selbst. Nach Schelenz empfahl bereits das Konzil von Nizäa im Jahre 325 den Klöstern die Errichtung von Krankenhäusern. Nachweisbar erfolgte die Gründung solcher Krankenhäuser bereits im Jahre 370 in Cäsarea und Jerusalem und im Jahre 460 in Edessa. In dieser Zeit gehörte die Arzneiabgabe noch zur Obliegenheit der Ärzte. Man darf jedoch wohl annehmen, daß sich spätestens zu Anfang des 4. Jahrhunderts bereits Klosterapotheken herausgebildet haben, denn aus dem Codex Justinians ist deutlich ersichtlich, daß damals bereits letztwillige Verfügungen zugunsten derartiger Anstalten erlassen wurden. Die nachweisbar erste Apotheke an einem städtischen Hospital wurde nach Schelenz im Jahre 1537 in Straßburg errichtet. Eine Mitteilung über die bis zum Jahre 1515 zurückliegende Arzneiabgabe in einem Spital durch einen Apotheker fand Zimmermann bei der Durcharbeitung von Überlinger Apotheker-Archivalien unter dem Titel: „Ordenung des Doctors Apotecker knechts und der frouwen“ mit dem späteren Zusatz „im Spital zu Üblg.“ Wie immer um diese Zeit, handelte es sich aber auch hier noch nicht um einen Apotheken-Leiter, sondern um eines Apothekers Knecht (Gehilfe), denn als „des Spitals apotecker“ von Überlingen wird der Stadtapotheker bezeichnet, von dem die Arzneien zu beziehen waren.
Eine zeitgemäße Krankenhausapotheke muß auf wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebaut, räumlich für Ausdehnungsmöglichkeiten angelegt, kaufmännisch durchdacht geleitet und apparativ mit den modernsten Errungenschaften der Technikausgestattet sein.
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Literatur
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Kaiser, H. (1930). Die Krankenhausapotheke. In: Braun, H., et al. Sondereinrichtungen im Krankenhaus. Handbücherei für das Gesamte Krankenhauswesen, vol 3. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99587-3_5
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