Zusammenfassung
Die Rechte und Pflichten der versicherten Personen und die Art, wie sie zu den Leistungen der Versicherung kommen, ist bei den drei Versicherungszweigen so verschieden, daß jede Versicherungsart für sich besprochen werden muß. Nur wenige Worte genügen, um das hervorzuheben, was allen gemeinsam ist. Sämtliche Leistungen der Reichsversicherung sind keine öffentlichen Armenunterstützungen, sondern stehen den Berechtigten von Rechts wegen zu (§ 118). Sie können nur unter bestimmten Umständen übertragen, verpfändet und gepfändet werden (§ 119).
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Hahn: Ist die Forderung freier Arztwahl eine „angemessene Bedingung“ im Sinne des § 370 RVO.? Arbeiterversorgung 1912, S. 457.
Additional information
Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Rights and permissions
Copyright information
© 1914 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Ewald, W. (1914). Rechte und Pflichten der versicherten Personen. In: Soziale Medizin. Ein Lehrbuch für Ärzte, Studierende, Medizinal- und Verwaltungsbeamte, Sozialpolitiker, Behörden und Kommunen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99509-5_7
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-99509-5_7
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-98694-9
Online ISBN: 978-3-642-99509-5
eBook Packages: Springer Book Archive