Zusammenfassung
Der Charakter der Leistungen im Gebiete der Unfallver Sicherung ist durchaus anders als derjenige der Leistungen im Gebiete der Krankenversicherung. Während hier die Fürsorge für kurze, vorübergehende Krankheitszustände bestimmt ist, soll die Unfallversicherung die Unfallfolgen wirtschaftlich ausgleichen, solange sie die Erwerbsfähigkeit schädigen. Das zeitliche Moment ist hier ganz unbetont, der Schaden wird geschätzt und ersetzt, gleichgültig, ob es sich um kurze Zeit oder dauernde Unterstützung handelt. Ist der Schaden derartig, daß Krankenpflege erforderlich ist, so muß sie gewährt werden, ebenfalls gleichgültig, wie lange diese Art der Hilfe dauert. Nur in den ersten 13 Wochen nach einem Unfall besteht eine Verpflichtung für die Träger der Unfallversicherung nicht, hier haben die Krankenkassen oder die Gemeinde oder der Arbeitgeber aufzukommen. Ich habe schon früher auseinandergesetzt, welche Gründe zu diesem Verfahren maßgebend gewesen sind. Jedenfalls werden die Versicherungsträger der Unfallversicherung durch diese Bestimmung von einer erheblichen Last und Verwaltungsarbeit befreit. Auf der andern Seite hat diese Befreiung aber auch ihre Schattenseiten, da ein ungenügendes oder mangelhaftes Heilverfahren dann zur Folge hat, die Berufsgenossenschaft dann noch viele Jahre oder gar dauernd zu belasten.
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Literatur
Geschichte und Wirkungskreis des Reichsversicherungsamts. Berlin 1911.
Die Deutsche Arbeiterversicherung. Festschr. zur Hygieneausstellung in Dresden. Berlin 1911.
Leitfaden zur Arbeiterversicherung des Deutschen Reichs. Berlin 1913.
Die Einschränkung des freien Haustrunkes in den Brauereibetrieben. Monatsblätter für Arbeiterversicherung 1909, S. 137.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Ewald, W. (1914). Die Leistungen der Unfallversicherung. In: Soziale Medizin. Ein Lehrbuch für Ärzte, Studierende, Medizinal- und Verwaltungsbeamte, Sozialpolitiker, Behörden und Kommunen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99509-5_22
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