Zusammenfassung
Nach dem Ergebnisse der in Preußen in den Jahren 1877-1886 angestellten Statistik über die Höhe des in diesem Zeitraum durch Blitzschlag an Staatsgebäuden jeder Art verursachten Schadens besteht kein Bedürfnis, die sämtlichen Gebäude ohne Unsnahme mit einem Blitzableiter zu versehen, weil die Kosten der Herstellung, jährlicher Untersuchung und Unterhaltung so vieler Blitzableiter unverhältnismäßig groß wären im Vergleich zu dem gesamten Blitzschaden, der an den ungeschützten Gebäuden entstehen würde. Da aber der an landwirtschaftlichen Gebäuden (Scheuern und Ställen) verursachte Blitzschaden im Bergleich zu demjenigen der übrigen Gebäude ein besonders großer war, so mird aus den Schutz dieser Art von Gebäuden in erster Linie Bedacht genommen. Im übrigen wird bei Neubauten von Fall zu Fall entschieden, ob in Anbetracht der örtlichen Verhältnisse, der Bauart oder der Bestimmung des Gebäudes ein Blitzleiter als erforbderlich zu betrachten ist, oder nicht.
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© 1907 Verlag von Julius Springer
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Findeisen, F. (1907). Gebäude, welche eines Blitzschutzes besonders bedürfen. In: Praktische Anleitung zur Herstellung einfacher Gebäude-Blitzableiter. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99507-1_4
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