Zusammenfassung
Die Notwendigkeit einer besonderen Fürsorge für die Schwachsinnigen aller Grade ergibt sich einmal aus allgemein humanitären Gründen und der menschlichen Pflicht, allen durch die Ungunst des Schicksals in der Entfaltung ihrer Kräfte Behinderten nach Möglichkeit dazu zu helfen, daß sie innerlich und äußerlich freie, selbständige und dadurch soweit als tunlich glückliche Menschen werden; dann aber sind es auch wichtige volkswirtschaftliche und sozial-ethische Gründe, die uns diese Fürsorge zur besonderen Pflicht machen. Das Interesse der Allgemeinheit erfordert, daß jeder Mitbürger nach seinen Kräften mitarbeitet für das Wohl des Ganzen, zum mindesten aber, daß er nicht störend und hindernd in das Zusammenleben der übrigen eingreift. Für die Schwachsinnigen ergibt sich für uns daraus die Notwendigkeit, sie intellektuell und moralisch so weit zu fördern, daß sie in irgendeiner Weise beruflich tätig sein können und so durch ihre Arbeit für das Volksganze wenigstens für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen lernen, oder wenn das nicht erreichbar ist, zum mindesten etwas zu ihrer eigenen Erhaltung beitragen, um so die Gesamtheit möglichst wenig wirtschaftlich zu belasten.
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Stier, E. (1921). Schwachsinnigenfürsorge. In: Gastpar, A., et al. Sozialärztliches Praktikum. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99469-2_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-99469-2_6
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
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Online ISBN: 978-3-642-99469-2
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