Zusammenfassung
Über den äutzeren Verlauf des sogenannten Konsiliums geben die Satzungen der ärztlichen Vereine und der Ehenkodex genaue Vorschriften, die jedem Urzte gedruckt zugestellt werden. Es erübrigt sich also, über das Konsilium selbst zu sprechen, wohl aber dürfte einiges über die Urt, wie ein Konsilium zustande kommen foll, über seine eventuelle Notwendigkeit und über das fernere Verhalten der Beteiligten nach Beendigung des Konsiliums zu sagen sein.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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© 1919 Verlag von J. F. Bergmann
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Knauer, G. (1919). Die Zuziehung von Kollegen zur Behandlung oder Untersuchung. In: Winke für den ärztlichen Weg aus zwanzigjähriger Erfahrung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99304-6_10
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