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Zusammenfassung

Bei der ersten Untersuchung wurden in allen in die Erhebung einbezogenen Ländern Löhne für Handsetzer (compositors; compositeurs), in Frankreich auch für Handsetzerinnen gewonnen. Bei der zweiten Untersuchung wurden die gleichen Angaben für Handsetzer für die inzwischen verflossene Zeit, und außerdem in den Vereinigten Staaten Daten für Handsetzerinnen, Maschinensetzer und Maschinensetzerinnen (linotype operators), in Belgien für Maschinensetzer (compositeurs à la linotype) und in Deutschland für Handsetzer, Handsetzerinnen und Maschinensetzer beschafft.

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Literatur

  1. Die Lohnbücher für 1884–1897 waren zwar vorhanden; indessen wurde die Arbeit in diesen Jahren im Gruppenakkord hergestellt und der Verdienst der einzelnen Setzer nicht eingetragen.

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  2. Für die Zeitungssetzer, die im Akkord arbeiteten, fehlt in den Lohnbüchern die Angabe der geleisteten Arbeitsstunden. Die betreffenden Auszüge konnten daher hier nicht verwertet werden.

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  3. Sie sind in den Lohnbüchern teils als „Setzer“, teils als „Schriftsetzer“bezeichnet.

    Google Scholar 

  4. Der Durchschnittslohn der 4 Werksetzerinnen (Betrieb K) betrug 1899 bis 1901: 49.3 Pf., 1902–1903: 52.5 Pf.; er war um 3–8% niedriger als der Durchschnittslohn der Männer.

    Google Scholar 

  5. Den Berechnungen liegen die Löhne im Betrieb U zugrunde. Für den Betrieb T liegen nur die Tagelöhne ohne Angabe der Arbeitszeit vor.

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  6. Dies Ergebnis ist ausschließlich auf die Verhältnisse im Betrieb I zurückzuführen; im Betrieb K, auf den sich die Berechnung für die Werksetzer für 1892 bis 1894 ausschließlich und für 1895–1903 teilweise stützt, war die Lohngliederung wenig mannigfaltig; der Vorsprung des Höchstlohnes vor dem Mindestlohn war in der Regel nicht groß — im Höchstfall (1903) 30% —, und häufig erhielt die Mehrheit der Setzer den gleichen Lohn, in einem Jahr (1892) sogar alle.

    Google Scholar 

  7. Von den 4 Werksetzerinnen erhielten 1899–1901 je zwei 48.6 und 50.0 Pf., 1902–1903 je eine 50.9 und 52.1, und zwei 53.5 Pf.

    Google Scholar 

  8. Von St. Louis fehlt die Gliederung für 1890–1898.

    Google Scholar 

  9. Von den 4 Werksetzerinnen erhielten 1899–1901 je zwei 4.37 und 4.50 M., 1902–1903 je eine 4.58 und 4.69 M., und zwei 4.81 M.

    Google Scholar 

  10. Die Hilfsarbeiterinnen sind in den Lohnbüchern fast ausnahmslos als „Anlegerinne“, nur vereinzelt als „Arbeiterinnen“bezeichnet. Der Unterschied ist bei der Verarbeitung nicht berücksichtigt worden.

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  11. Die Maschinenmeister sind in den Lohnbüchern bis 1886 als „Drucker“, seitdem als „Maschinenmeister“bezeichnet.

    Google Scholar 

  12. Die Hilfsarbeiterinnen sind in den Lohnbüchern bis 1884 und seit 1894 als „Arbeiterinnen“bezeichnet; in der Zwischenzeit sind einzelne, vorübergehend auch alle als „Anlegerinnen“bzw. „Punktiererinnen“bezeichnet. Bei der Verarbeitung sind die Unterschiede nicht berücksichtigt worden.

    Google Scholar 

  13. Die Hilfsarbeiterinnen sind in den Lohnbüchern seit 1890 fast ausnahmslos als „Einlegerinnen“und nur vereinzelt als „Arbeiterinnen“bezeichnet; in den Jahren 1888–1889 findet sich bei einem Teil die Bezeichnung „Punktiererinnen“. Bei der Verarbeitung sind die Unterschiede nicht berücksichtigt worden.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Kuczynski, R. (1913). Buchdruckereigewerbe. In: Arbeitslohn und Arbeitszeit in Europa und Amerika 1870–1909. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99279-7_6

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-99279-7_6

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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